Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager
Veröffentlichung des Zwischenberichtes am 28.09.2020 und Fachkonferenz Teilgebiete
Grundinformationen
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager durch. Am 28.09.2020 wurde der Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht.
In dem Zwischenbericht werden insgesamt 90 geografisch abgegrenzte Teilgebiete benannt, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Berücksichtigt man die Überlagerung einiger Teilgebiete, ist in Deutschland eine Fläche von ca. 194 157 km², d.h. ca. 54% der Landesfläche als Teilgebiet ausgewiesen.
Die möglichen Wirtsgesteine sowie die Mindestanforderungen sind im § 23 Standortauswahlgesetz (StandAG) aufgeführt:
- Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein oder Kristallingestein
- Mindestanforderungen: Gebirgsdurchlässigkeit kf<10E-10 m/s, einschlusswirksamer Gebirgsbereich mindestens 100 m mächtig, minimale Tiefe 300 m, ausreichende flächige Ausdehnung des Gebirgsbereichs, Barrierewirkung muss für 1 Mio. Jahre sicher sein
Im § 22 StandAG werden die Ausschlusskriterien bei der Gebietsauswahl aufgelistet:
- Ausschlusskriterien: großräumige Vertikalbewegungen von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr, aktive Störungszonen, Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit, seismische Aktivität, vulkanische Aktivität und (junges) Grundwasseralter
Dem Zwischenbericht liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumplanerische Aspekte wie Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle.
Kreis Steinfurt / Geologie - Teilgebiete
Im Kreis Steinfurt sind Steinsalz und Tongesteine in ausreichender Mächtigkeit und Tiefe vorhanden. Es verwundert daher nicht, dass 7 Teilgebiete auch das Kreisgebiet betreffen. Ein Teil der Kreisfläche ist einem oder sogar mehreren Teilgebieten zugeordnet (vgl. Karte).
Nachfolgend sind Links zu umfassenden Informationen der BGE zu den Teilgebieten aufgeführt. Neben einem Kompakt-Steckbrief gibt es jeweils auch eine Langfassung. Darüber hinaus hat die BGE die Teilgebiete in einem kurzen YouTube-Video vorgestellt. Nach Veröffentlichung des Zwischenberichtes hat die BGE zu den Teilgebieten jeweils online-Sprechstunden durchgeführt, deren Aufzeichnung ebenfalls über den angegebenen Link erreichbar ist:
- Tongesteine der Oberkreide (Teilgebiet 008_02TG_204_02IG_T_f_kro)
- Tongesteine der Unterkreide (Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru)
- Tongesteine des mittleren Jura (Teilgebiet 005_00TG_055_00IG_T_f_jm)
- Tongesteine des Unterjura (Teilgebiet 006_00TG_188_00IG_T_f_ju)
- Steinsalz des Zechsteines, oberes Perm (Teilgebiet 078_06TG_197_06IG_S_f_z)
- Steinsalz des Malmes, oberer Jura (Teilgebiet 077_00TG_192_00IG_S_f_jo)
- Steinsalz des oberen Bundsandsteins, unterer Trias (076_03TG_191_05IG_S_f_so)
Im Teilgebiet 076_03TG endet die Darstellung der Flächen an der Grenze auf niedersächsischer Seite. Dies ist vermutlich der verwendeten Datenlage geschuldet. Es ist davon auszugehen, dass die geologischen Schichten auch über die Landesgrenzen hinaus bis ins Kreisgebiet Steinfurt reichen. Daher wird das Teilgebiet auch für den Kreis Steinfurt angegeben (siehe Karte Kreis Steinfurt).
Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) hat den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE intensiv fachlich geprüft und am 10.02.2021 eine Stellungnahme erarbeitet. Im Teil V „Zusammenfassung und Ausblick“ (S. 16) wird darin festgestellt:
„Die von der BGE im Zwischenbericht
ausgewiesenen Teilgebiete in Nordrhein-Westfalen sind nach Einschätzung des GD
NRW flächenmäßig oft deutlich zu groß ausgefallen. In vielen Fällen kann der GD
NRW Ausweisungen nicht anhand seiner Datenlieferungen bzw. anhand seiner
regionalgeologischen Expertise bestätigen.“
(Quelle: https://www.gd.nrw.de/pr_bi_endlagersuche.htm)
Sachstand und Zeitplan
Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt einen Zwischenstand der Arbeiten der BGE dar und dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete fand am 17./18.10.2020 im Rahmen einer Online-Konferenz in Kassel statt. Sie hatte einen informativen Charakter und diente dazu, Grundlagen für die Beratungstermine der Fachkonferenz zu schaffen.
Der 1. Beratungstermin hat vom 05. - 07.02.2021 stattgefunden. Die Veranstaltung wurde Corona-bedingt als rein digitales Format mit interaktiven Beteiligungsmöglichkeiten durchgeführt. Weitere Beratungstermin folgen am 10. – 12.06.2021 und im August 2021. Eine Teilnahme an allen Veranstaltungen ist möglich. Anmeldungen können jeweils im Vorfeld über die Seite der BASE erfolgen: beteiligung@bfe.bund.de.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH auf der Online-Konsultationsplattform zu kommentieren. Die Beiträge auf der Konsultationsplattform werden der Fachkonferenz vor den Beratungsterminen als Sitzungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Das Standortauswahlverfahren dient dazu in drei Phasen bis 2031 den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit festzulegen. Der Zwischenbericht sowie die Fachkonferenzen sind der erste Schritt der 1. Phase. Im zweiten Schritt werden mögliche Standortregionen von der BGE vorgeschlagen. Erst in den weiteren Phasen finden oberirdische und unterirdische Erkundungen statt.
Eine ausführliche Beschreibung des Standortsuchverfahrens und der Ergebnisse des Zwischenberichtes bezogen auf den Kreis Steinfurt findet sich in der PDF-Datei "Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland - Kreis Steinfurt".
Geodatenatlas Endlagersuche
Eine interaktive Ansicht
über die Lage der Teilgebiete für das Kreisgebiet Steinfurt, welche günstige
geologische Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle
erwarten lassen, befindet sich im Geodatenaltas unter:
Datenquelle: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Kontakt
Heiner Bücker
Amtsleiter Umwelt- und Planungsamt
02551/631410
heiner.buecker@kreis-steinfurt.de
Frank Witte
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
02551/691469
frank.witte@kreis-steinfurt.de