In
vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an
die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht
möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die
Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Für die
Genehmigung/Erlaubnis und Überwachung dieser Kleinkläranlagen ist die
Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt zuständig.
Die
Baugrundsätze können Sie dem Merkblatt zu Kleinkläranlagen entnehmen.
Bei der Bauausführung sind insbesondere folgende technischen Regeln zu
beachten:
Genehmigung von Kleinkläranlagen
Abwasserteiche
und bepflanzte Bodenfilter sind als Abwasserbehandlungsanlage
genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind Kleinkläranlagen
mit Bauartzulassung (Festbett-, SBR- und Tropfkörperanlagen), es sei
denn, vorhandene selbsthergestellte Mehrkammerbehälter werden
nachgerüstet.
In jedem Falle ist aber das Versickern des
gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer
erlaubnispflichtig. Für einen Antrag verwenden Sie dazu einfach unser Formular (PDF; 272 KB), aus dem sich auch die notwendigen Unterlagen ergeben. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zu Kleinkläranlagen (PDF; 102 KB). Die Gebühren betragen mindestens 200 EURO.
Beim
Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine regelmäßige Zustands- und
Funktionskontrolle durch den Betreiber ebenso unerlässlich wie eine
regelmäßige Wartung der Anlage durch eine Fachfirma.
Neben einer regelmäßigen Zustands- und Funktionskontrolle durch den Betreiber, werden die Anlagen durch eine Fachfirma regelmäßig gewartet. Allgemeine Informationen zum Thema sowie Einbau- und Wartungsfirmen finden Sie auf den Internetseiten der Vereinigung für Wasserwirtschaft e.V. NRW (DWA) und des Bildungszentrums für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW) unter:
- BEW ; die Liste der Firmen im PDF-Format per Download hier:
- DWA
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Ihren Ort.