Überwachung - Umweltinspektionen und Genehmigungen

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 2013 sind genehmigungsbedürftige Anlagen wiederkehrend in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Diese sogenannten Umweltinspektionen werden entsprechend eines Überwachungsplans/-konzepts medienübergreifend durchgeführt und in Inspektionsberichten dokumentiert. Gemäß § 10 des Umweltinformationsgesetzes sind neben den Genehmigungsbescheiden auch die Überwachungsergebnisse zu veröffentlichen.

Brunhild Bödding

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Funktion

Umwelt- und Planungsamt
 

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