Biogasanlagen dienen der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meistens Energiepflanzen (z.B. Mais) und Gülle eingesetzt. Das entstehende Gas wird in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umgewandelt.
Bei der Genehmigung und im Betrieb treten vermehrt Fragen auf, wie zum Beispiel:
- Welche verschiedenen Substrate können eingesetzt werden?
- Was ist beim Betrieb eines Gärresttrockners zu beachten?
- Was ist rechtlich bei Blockheizkraftwerken (BHKW) am Anlagenstandort, als Satelliten oder beim Austausch zu beachten?
- Wie kann die erzeugte Wärmeenergie genutzt werden?
- Wann muss man die Regelungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) einhalten?
- Wird das Gas im BHKW verstromt, oder aufbereitet bis auf Erdgasqualität und dann in das Gasnetz eingespeist?
Einige allgemeine Hinweise und weiterführende Informationen finden Sie auch unter dem Bioenergie-Netzwerkmanagement (BEM) auf den Seiten des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Bei Fragen zum Thema Biogasanlagen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Ort zuständigen Ansprechpersonen (Themenbereich 1).
Weiterführende Informationen: