Amtliche Grenzanzeige
Bei einer Amtlichen Grenzanzeige werden, wie bei der Grenzvermessung, die Grenzen auf der Grundlage der Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort überprüft. Es geht aber lediglich darum, Ihnen vor Ort anzuzeigen, wo diese Grenzen genau verlaufen. Die Amtliche Grenzanzeige hat einen informativen Charakter und soll Klarheit über den Grenzverlauf bringen.
Antragstellung
Jede Grundstückseigentümerin oder jeder Grundstückseigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte, sowie jede andere Person mit Einwilligung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers sind berechtigt einen Antrag zu stellen. Der Antrag bedarf der Schriftform (Brief, Mail).

per Antragsformular (Download)
Kosten
Die Kosten werden nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Anzahl der Grenzpunkte
- Bodenrichtwerte
