Unschädlichkeitszeugnis
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks frei von Belastungen übertragen werden kann.
Ein Grundstück kann durch Hypotheken, Grund- und Rentenschulden oder durch andere dingliche Rechte belastet sein. Dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Teil dieses Grundstücks (Trennstück) zu veräußern. Das Unschädlichkeitszeugnis dient der lastenfreien Übertragung des abzutrennenden Grundstücksteiles. Dafür muss das Trennstück im Verhältnis zum Reststück von geringem Wert und Umfang sein. Außerdem muss die Rechtsänderung für alle Beteiligten unschädlich sein.
Dabei ersetzt das Unschädlichkeitszeugnis die Bewilligung der Berechtigten. Das Unschädlichkeitszeugnis ist allen Grundstückseigentümer/innen und den betroffenen, dinglich Berechtigten bekannt zu machen. An diese erfolgt ebenfalls eine Mitteilung über die Unanfechtbarkeit des Unschädlichkeitszeugnisses.
Antragstellung

per Antragsformular (Download)
Kosten
Die Kosten werden nach folgenden Kriterien ermittelt: (VermWertKostO NRW)
- Zeitaufwand, individuell für jeden Antrag (27 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde)
