Migration 2023

Migration der Daten des Liegenschaftskatasters in 2023

Die Führung des Liegenschaftskatasters wird in Nordrhein-Westfalen durch die Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als öffentliche Aufgabe wahrgenommen.

Zur Führung des Liegenschaftskatasters wird das Programsystem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Infomationssystem) eingesetzt.

Die Daten müssen aufgrund den Vorgaben des bundesweit einheitlichen Standards im Jahr 2023 angepasst werden. Dieses als Migration bezeichnete Verfahren wird in dem Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen  (Geobasisdaten-Migrationserlass)

näher beschrieben. Die Katasterbehörden haben die Migration spätestens bis zum 01.01.2024 durchzuführen.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Migration kann es sein, dass die Fortführung/Aktualisierung der Daten des Liegenschaftskatasters bis zu sechs Wochen unterbrochen werden muss. Zum Zeitpunkt der Migration müssen alle Projekte abgeschlossen sein und es dürfen keine Arbeiten im ALKIS vorgenommen werden.

Auswirkungen der Umstellungsphase:

  • Laufende Verfahren sind von den Vermessungsstellen rechtzeitig vor der Migration zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einzureichen.
  • Sollte die Anzahl der Übernahmeanträge, die Übernahmekapazität im verbleibenden Zeitraum bis zur Migration übersteigen, wird nach Antragseingang bearbeitet.
  • Während der Umstellungsphase erfolgen keine Fortführungen im Liegenschaftskataster.
  • Punktkennzeichen können während der Umstellungsphase über das Portal Vermessungsunterlagen NRW nicht reserviert werden.
  • Grundbuchangaben, die im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt werden, werden während der Umstellungsphase nicht aktualisiert.
  • Nach der Migration ist eine Abgabe von Daten im alten Format (GeoInfoDok 6.0.1) nicht mehr möglich.
  • Das Mischen von Daten im Format der GeoInfoDok 6.0.1 und Daten im neuen Format (GeoInfoDok 7.1.2) ist aufgrund der Änderung in den Datenstrukturen nicht möglich.

Die Migration der Daten ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant. Genauere Informationen können an dieser Stelle erst veröffentlicht werden, wenn erste Ergebnisse einer Testmigration vorliegen.

Der gem. Nr. 4.5 Geobasisdaten-Migrationserlass vorgesehene Zeitpunkt des letztmöglichen Einreichens von Erhebungsdaten im NAS-ERH Datenformat im alten Datenmodell wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Stand: 15.02.2023


 

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