Landwirtschaftliche Betriebe (Cross Compliance)

Konditionalität (früher Cross-Compliance) in der Landwirtschaft bezeichnet ein System, das die Gewährung von EU-Direktzahlungen mit der Erfüllung bestimmter gesetzlicher Standards und Anforderungen verknüpft. Geregelt wird dies durch die Verordnung (EG) 1782/2003 und deren Durchführungsverordnung Verordnung (EG) 796/2004.

Diese Standards betreffen Bereiche wie Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen.

Die Einhaltung dieser Standards wird stichprobenartig bei einem bestimmten Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort überprüft.

Bei Verstößen gegen relevante Konditionalität-Anforderungen (früher Cross-Compliance-Anforderungen) können Sanktionen verhängt werden, die zu Kürzungen der Direktzahlungen durch die Zahlstelle der Landwirtschaftskammer führen.

Das Veterinäramt ist zuständig für die Vor-Ort-Kontrollen in folgenden Bereichen:

  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit 
  • Tiergesundheit 
  • Tierschutz 

Die Betriebskontrollen finden in der Regel unangekündigt statt  und umfassen u. a.:

  • eine Begehung der Betriebsstätte(n) 
  • in Augenscheinnahme der im Betrieb gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere 
  • die Überprüfung der Unterlagen des aktuellen Tierbestandes 
  • Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit 
  • Rückverfolgbarkeit von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln durch geordnete Ablage von Lieferscheinen, Rechnungen, Abgabebelegen oder Abrechnungen 
  • Überprüfung der Arzneimittelabgabe-/belege und Bestandsbücher

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
LandwirtschaftskammerNordrhein-Westfalen

Formulare

Ansprechpartner

Bernhard Vollenbröker
Tel.: 02551 69-2964
Veterinärassistent

 

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