Häufig gestellte Fragen
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Gibt es eine Bagetellgrenze?
Ja, bei Anträgen unter 1.000 Euro Fördermitteln für private
Antragsteller und unter 12.500 Euro für öffentliche Antragsteller gibt
es keine Bewilligung (vgl. Landeshaushaltsordnung NRW).
Darf ich die Maßnahme schon gestartet haben?
Nein, erst nach der Bewilligung des Förderantrags darf mit der Umsetzung einer mit LEADER geförderte Maßnahme begonnen werden.
Vergabe - was muss ich beachten?
Das Einholen von Angeboten und die Vergabe von Aufträgen sind für
viele Antragsteller Neuland und die schwierigste "Übung" bei LEADER.
Grundsätzlich orientiert sich LEADER an der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) und der VOB (bei Bauleistungen).
Private Träger haben vereinfachte Vergabebedingungen: bis 10.000 Euro Zuwendung reichen in der Regel drei Vergleichsangebote aus.
Was erwartet mich in der Vorstandssitzung bei der Projektvorstellung?
In der Vorstandssitzung, die in der Regel 4x im Jahr stattfindet,
stellen Projektantragsteller ihr Projekt vor. In der Regel sind dafür
ca. 10 Minuten Zeit, so dass möglichst kurz und prägnant erläutert
werden sollte, was das Ziel des Vorhabens ist und warum LEADER-Mittel
dafür eingesetzt werden sollten. Details können die Vorstandsmitglieder
vorab aus der Projektskizze entnehmen.
Was ist nicht förderfähig?
Was förderfähig ist, wird immer am konkreten Projekt besprochen. Grundsätzlich nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen in Ortschaften über 30.000 Einwohnern
- Maßnahmen außerhalb des Steinfurter Landes (außer bei Kooperationsprojekten)
- bereits begonnene Maßnahmen
- konkrete Personalkosten - hierfür werden in dieser Förderperiode Pauschalen angesetzt. Bürokosten werden ebenfalls entsprechend einer Pauschale gefördert
- Kauf von gebrauchten Gegenständen
- Präsente
- Umsatzsteuer, wenn sie erstattungsfähig ist oder bei von Steuer befreiten Personen
- Pflichtaufgaben (gesetzliche/vertragliche Verpflichtungen)
- Zinsen auf Schulden
- Erwerb von Land
- Reisekosten außerhalb des Landesreisekostengesetzes
- Wegebau
- Doppelförderung
Kann man LEADER mit anderen Fördermitteln koppeln?
Relativ schwierig ist die Kopplung von LEADER- mit Landesförderungen. Eine Kopplung mit Bundesfördermitteln funktioniert in der Regel dagegen gut. Auch mit Stiftungen lässt sich LEADER kombinieren, z.B. mit der NRW-Stiftung. Um festzustellen, ob LEADER- und andere Fördermittel im konkreten Fall kombinierbar sind, ist grundsätzlich eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Lassen sich LEADER-Mitteln mit Spenden kombinieren?
Die Kofinanzierung eines LEADER-Projektes kann durch zweckgebundene
Spenden erfolgen, solange beim Antragsteller ein Eigenanteil von 10% der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verbleibt.
Beispiel: 50.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtkosten
10% = 5.000 Euro
LEADER-Förderung: 32.500 Euro (65%)
Kofinanzierung: 17.500 Euro (35%).
Kann man Eigenleistungen in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Leistungen erbringen und wie fließen diese ein?
Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen,
unentgeltlichen Arbeitsleistungen kann bei Maßnahmen von Gemeinden und
gemeinnützigen Vereinen einfließen:
- als fiktive Ausgabe in Höhe von 15 Euro/Stunde je geleisteter Stunde.
Die
Anrechnung sollte grundsätzlich nicht mehr betragen als 60% des
Nettobetrags, der sich bei Vergabe der Leistung an ein Unternehmen
ergäbe.
Rechenbeispiel:
- Materialkosten 10.000 Euro
- Arbeitskosten, die in Eigenleistung erfolgen: 4.500 Euro (anzusetzen: 15 Euro/h; das wäre z.B. bei 10 Helfern und 30 Gesamtstunden pro Helfer dann 4.500 Euro gesamt)
- Gesamtkosten: 14.500 Euro
- 65% LEADER: 9.425 Euro
- 35% Eigen- und Drittmittel: 5.075 Euro, davon 4.500 Euro unbar (als Eigenleistung) und 575 bar.
Was muss einem Antrag auf Bewilligung beigefügt werden?
Das Antragsformular ist auszufüllen. Dazu benötigt man eine für EU-Förderungen erforderliche Unternehmernummer, die man bei der Landwirtschaftskammer beantragen muss.
In der Regel müssen Sie Nachweise zur Rechtsform beifügen (Verein, Unternehmen...).
Dem Antrag fügen Sie eine Projektbeschreibung mit Projektziel und einen Kostenplan
bei. Die Positionen aus dem Kostenplan müssen plausibel sein, d.h. auf
realistischen Preisen beruhen. In der Regel können Sie dies nachweisen
durch Online- oder Printangebote (Kataloge, Preisabfragen,
Onlineversand...) oder durch Referenzwerte (bei Architektenleistungen:
HOAI). Jede Kostenposition ist durch 2-3 solcher Plausiblitätsnachweise
zu belegen (private Zuwendungsempfänger bei Zuwendungen bis 10.000 Euro:
2 Nachweise; ab 10.000 Euro: 3 Nachweise je Kostenposition. Der
wirtschaftlichste Preis ist auszuwählen).
Je nach Projektinhalt und Kosten sind weitere Nachweise erforderlich, viel Lagepläne, Baugenehmigungen, Nutzungsverträge usw.
Die
Antragstellung ist aufwendig und erfordert eine gewisse Sorgfalt.
Hintergrund: zum Einen sind die Fördermittel öffentliche Mittel aus
Steuerlast und daher ist besonders genau zu prüfen, dass diese nicht
verschwendet, sondern zielgerecht eingesetzt werden. Zum Andern sichert
sich der Antragsteller mit einem "prüffesten" Antrag selbst gegen
spätere Prüfungen ab.