Förderaufruf 2023
+++ Abgabefrist verlängert: Die ausgefüllte Vorlage Projektkonzept kann (mit den nötigen Anlagen) bis zum Sonntag 12.02.2023 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Noch fehlende Anlagen zum Projektkonzept dürfen zeitnah nach Fristablauf nachgereicht werden. +++
Schön, dass Sie sich für die Kleinprojekteförderung 2023 interessieren. Wir sind schon gespannt auf Ihre Ideen und Pläne für unsere Region und freuen uns auf Ihr Projektkonzept.
Das ist uns als LEADER-Region wichtig:
Mit der Kleinprojekteförderung haben Sie die Möglichkeit einen Beitrag zur Umsetzung unserer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) für das Steinfurter Land zu leisten. Den Schwerpunkt der RES für die Jahre 2023-2028 bildet das Thema Resilienz. Das heißt, die LEADER-Region hat sich zum Ziel gesetzt, das Steinfurter Land gut vorzubereiten für den Umgang mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir unsere Region zukunftsorientiert und lebenswert gestalten. Eine Übersicht zu den Zielen bieten Ihnen Orientierung.
Bitte achten Sie bei Ihrer Projektbewerbung darauf, den
Beitrag Ihres Projektes zu einem resilienteren Steinfurter Land
herauszuarbeiten.
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Kleinprojekteförderung im dafür beauftragten Dienstleistungsbüro neuland+ GmbH & Co. KG:
Karolina Düthorn und Susanne Neumann
- alle Antragsunterlagen bitte an duethorn@neulandplus.de
- telefonische Anfragen bitte an Frau Susanne Neumann: 0172 8591202
Ablauf der Kleinprojekteförderung 2023:
- Bewerbung: ab sofort bis einschließlich 08.02.2023 (verbindliches Fristende!)
- Bewertung der eingegangenen Bewerbungen: anschließend bis ca. Anfang März 2023
- Entscheidung durch den erweiterten Vorstand der LAG Steinfurter Land e.V. voraussichtlich Mitte/Ende März 2023
- Verkündung
der Ergebnisse voraussichtlich Ende März 2023
- Unterzeichnung
des Weiterleitungsvertrags: voraussichtlich im April 2023
- Umsetzungsphase:
voraussichtlich ab Anfang Mai 2023 bis spätestens 30.11.2023
- Dokumentation
und Öffentlichkeitsarbeit: ab Vertragsunterzeichnung bis zur Abrechnung
- Projektabschluss
und Abrechnung: bis 30.11.2023
- Auszahlung
der Fördermittel: voraussichtlich bis 31.12.2023
Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
Jedes Kleinprojekt muss einen Beitrag zu mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
Nutzen Sie für die Antragsstellung bitte die offizielle Projektkonzeptvorlage. (Achtung: Bitte verwenden Sie nur die hier verlinkte, am 30.01.2023 überarbeitete Vorlage.)
Nutzen Sie für die Ausarbeitung Ihres Konzeptes auch den Bewertungsbogen als Orientierungshilfe.
Neben Ihrem Projektkonzept benötigen wir die im Informationsblatt aufgeführten und erläuterten Nachweise. Bitte berücksichtigen Sie Barrierefreiheit bei der Planung Ihres Projektes. Tipps zu deren Umsetzung finden Sie im Infoblatt zur Barrierefreiheit.
Einreichung der Anträge bitte ausschließlich per Email an Frau Düthorn: duethorn@neulandplus.de
Gefördert werden Sachkosten (investiv und nicht investiv) und Dienstleistungen.
Geplante Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € pro Maßnahme).
Die restlichen 20 % müssen von den Antragstellenden als Eigenmittel selbst aufgebracht werden.
Das Projekt muss vorfinanziert werden. Nach Projektabschluss und Abrechnung der Kosten erfolgt eine Erstattung.
Kleinprojekte müssen im Kalenderjahr 2023 bis spätestens zum 30.11.2023 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
Je nach Fördergegenstand muss für einen Zeitraum von 5 bis zu 12 Jahren die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet werden (Bindungsfrist).
wer den aktuellen rechtlichen Hintergrund studieren möchte: Die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm aus dem Landwirtschaftsministerium NRW (Kapitel 2 ist hier nicht relevant). Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie vom Fördermittelgeber in 2023 überarbeitet wird.
Die Projektauswahl erfolgt durch die LAG Steinfurter Land e.V. voraussichtlich im März 2023 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Damit Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen können, erfolgt dieser Aufruf bereits heute. Er steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel durch die Bezirksregierung Münster bewilligt werden.
Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbung alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, sorgfältig durch, denn nur vollständige Projektanträge inkl. aller benötigten Anhänge können in der Auswahl berücksichtigt werden!
Checkliste zur Antragstellung
Bitte reichen Sie das Projektkonzept vollständig ausgefüllt und als beschreibbare PDF-Datei mit
Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit der geplanten Kosten
unterzeichneter Datenschutz-Einwilligungserklärung
ggf. Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin
ggf. Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme
ggf. Fotos
bis spätestens zum 08.02.23 per Email ein. Nutzen Sie dazu bitte die Emailadresse: duethorn@neulandplus.de
Downloads rund um die Förderung von Kleinprojekten
- Informationsblatt
- Übersicht der Ziele der regionalen Entwicklungsstrategie
- Projektkonzeptvorlage (Achtung: Bitte verwenden Sie nur die hier verlinkte, am 30.01.2023 überarbeitete Vorlage.)
- Datenschutz-Einwilligungserklärung (bitte unterschrieben mit den Antragsunterlagen zusammen einreichen!)
- Hinweise zur Barrierefreiheit
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Kleinprojekteförderung im dafür beauftragten Dienstleistungsbüro neuland+ GmbH & Co. KG:
Karolina Düthorn und Susanne Neumann
- alle Antragsunterlagen bitte an duethorn@neulandplus.de
- telefonische Anfragen bitte an Frau Susanne Neumann: 0172
8591202