Förderaufruf 2023
Schön,
dass Sie sich für die Kleinprojekteförderung 2023 interessieren. Wir sind schon
gespannt auf Ihre Ideen und Pläne für unsere Region und freuen uns auf Ihr Projektkonzept.
Das ist uns als LEADER-Region wichtig:
Mit der Kleinprojekteförderung haben Sie die Möglichkeit einen Beitrag zur Umsetzung unserer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) für das Tecklenburger Land zu leisten. Den Schwerpunkt der RES für die Jahre 2023 - 2028 bildet das Thema Resilienz. Das heißt, die LEADER-Region hat sich zum Ziel gesetzt, das Tecklenburger Land gut vorzubereiten für den Umgang mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir unsere Region zukunftsorientiert und lebenswert gestalten. Eine Kurzfassung der RES und eine Übersicht zu den Zielen bieten Ihnen Orientierung.
Bitte achten Sie bei Ihrer Projektbewerbung darauf, den Beitrag Ihres
Projektes zu einem resilienteren Tecklenburger Land herauszuarbeiten.
Ablauf der Kleinprojekteförderung 2023:
- Bewerbung: ab sofort bis einschließlich 08.02.2023 (verbindliches Fristende!)
- Bewertung der eingegangenen Bewerbungen: anschließend bis ca. Anfang März 2023
- Entscheidung durch den erweiterten Vorstand der LAG Steinfurter Land e.V. voraussichtlich Mitte/Ende März 2023
- Verkündung der Ergebnisse voraussichtlich Ende März 2023
- Unterzeichnung des Weiterleitungsvertrags: voraussichtlich im April 2023
- Umsetzungsphase: voraussichtlich ab Anfang Mai 2023 bis spätestens 30.11.2023
- Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit: ab Vertragsunterzeichnung bis zur Abrechnung
- Projektabschluss und Abrechnung: bis 30.11.2023
- Auszahlung der Fördermittel: voraussichtlich bis 31.12.2023
Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
- Jedes Kleinprojekt muss einen Beitrag zu mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
- Nutzen Sie für die Antragsstellung bitte die offizielle Projektkonzeptvorlage.
- Nutzen Sie für die Ausarbeitung Ihres Konzeptes auch den Bewertungsbogen als Orientierungshilfe.
- Neben Ihrem Projektkonzept benötigen wir die im Informationsblatt aufgeführten und erläuterten Nachweise. Bitte berücksichtigen Sie Barrierefreiheit bei der Planung Ihres Projektes. Tipps zu deren Umsetzung finden Sie im Infoblatt zur Barrierefreiheit.
- Einreichung der Anträge bitte ausschließlich per Email an: tecklenburgerland@kreis-steinfurt.de
- Gefördert werden Sachkosten (investiv und nicht investiv) und Dienstleistungen.
Geplante Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € pro Maßnahme).
Die restlichen 20 % müssen von den Antragstellenden als Eigenmittel selbst aufgebracht werden.
Das Projekt muss vorfinanziert werden. Nach Projektabschluss und Abrechnung der Kosten erfolgt eine Erstattung.
Kleinprojekte müssen im Kalenderjahr 2023 bis spätestens zum 30.11.2023 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
Je nach Fördergegenstand muss für einen Zeitraum von 5 bis zu 12 Jahren die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet werden (Bindungsfrist).
Wer den rechtlichen Hintergrund studieren möchte: Die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm aus dem Landwirtschaftsministerium NRW (Kapitel 2 ist hier nicht relevant).
Checkliste zur Antragstellung
Bitte reichen Sie das Projektkonzept vollständig ausgefüllt und als beschreibbare PDF-Datei mit
- Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit der geplanten Kosten
- unterzeichneter Datenschutz-Einwilligungserklärung
- ggf. Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin
- ggf. Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme
- ggf. Fotos
Downloads rund um die Förderung von
Kleinprojekten
- Informationsblatt
- Übersicht der Ziele der regionalen Entwicklungsstrategie
- Projektkonzeptvorlage
- Datenschutz-Einwilligungserklärung (bitte unterschrieben mit den Antragsunterlagen zusammen einreichen!)
- Hinweise zur Barrierefreiheit