Krieg in der Ukraine

Quelle: Adobe Stock

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und für Bürgerinnen und Bürger, die helfen möchten

 

Hilfe-Portal für Geflüchtete | Портал допомоги для біженців

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant. Das Hilfe-Portal finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Germany4Ukraine

Проживання, базова інформація або медичне забезпечення – за допомогою порталу допомоги «Germany4Ukraine» Федеральний уряд надає українським біженцям можливість долучитися до центрального й надійного джерела інформації в цифровому форматі. На порталі допомоги можна ознайомитися з відповідними повідомленнями для біженців щодо в’їзду, ознайомлення із ситуацією й різних видів допомоги українською, російською, англійською й німецькою мовами. Планується запровадження інших видів сервісу. Germany4Ukraine


Weitere hilfreiche Links

Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt es hier / You can find answers to frequently asked questions here / Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии:


Unterbringungsmöglichkeiten im Kreis Steinfurt

Zum Thema „Unterbringungsmöglichkeiten“ sind die 24 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt die korrekten Ansprechpartner. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden


Die ersten Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine im Kreis Steinfurt | Адміністрація округу пояснює, які кроки мають зробити біженці після того, як зупиняться в окрузі Штайнфурт (Steinfurt)

1. Schritt: Füllen Sie unser Kontaktformular aus (eine Ausnahme gilt für die Stadt Rheine (siehe unten)!)

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen. Sollten Sie als Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der Einreise über das nachstehende Kontaktformular beim Kreis Steinfurt. So können Kontakte hergestellt und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.

Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular

Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben, erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu den nächsten Schritten von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie auch nachfolgend auf dieser Website.

Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine


2. Schritt: Melden Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich aktuell aufhalten (Anmeldung/Sozialleistungen/medizinische Versorgung)

3. Schritt: Beantragen Sie schon jetzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei uns (eine Ausnahme gilt für die Stadt Rheine (siehe unten)!)

Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass besitzen: Wenden Sie sich an die nächstgelegene ukrainische Auslandsvertretung.

Крок 1: Реєстрація через контактну форму округу

Відповідно до законодавства ЄС громадяни України з біометричним паспортом можуть в’їхати до ЄС без візи і перебувати на його території до 90 днів.  Після прибуття важливо зареєструватися, заповнивши контактну форму округу на сайті www.kreis-steinfurt.de/ukraine, щоб усі біженці електронною або звичайною поштою отримали перший інформаційний лист від окружного відомства з питань імміграції, проживання та отримання громадянства (Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung). У ньому пояснюються наступні доцільні кроки:


Крок 2: Візит до центру обслуговування населення (Bürgerbüro)/служби реєстрації (Einwohnermeldeamt) та органу соціального забезпечення (Sozialamt) відповідної громади/міста

Крок 3: Заява на отримання дозволу на перебування та роботу у відомстві у справах іноземців (Ausländerbehörde) (відтепер і не пізніше 30 Листопад 2022 року!)

 

Kontakt

Für Fragen aus der Bevölkerung oder von Geflüchteten, die nicht bereits in der nachfolgend aufgeführten "Fragen und Antworten"-Rubrik beantwortet werden, sind die Kommunen des Kreises Steinfurt der korrekte Ansprechpartner.


Fragen und Antworten für...

Bitte klicken Sie den gewünschten Bereich an, um die jeweiligen Fragen und Antworten zu sehen.

Kann ich kostenfrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Kreis Steinfurt kommen? Kann ich diese auch kostenfrei hier vor Ort nutzen?

Ich habe mein Auto mit nach Deutschland gebracht. Was muss ich beachten (Zulassung, Versicherung, etc.)?

Ich bin Kriegsflüchtling aus der Ukraine und halte mich im Kreis Steinfurt auf. Was muss ich tun, um als Kriegsflüchtling registriert zu werden?

Wenn ich mich einmal im Kreis Steinfurt registriert habe, kann ich dann trotzdem in die Ukraine zurückkehren?

Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?

Kann ich als vertriebene Person aus der Ukraine im Kreis Steinfurt Sozialleistungen erhalten?

Wer übernimmt die Kosten für meine medizinische Versorgung, wenn eine Krankenbehandlung notwendig ist? Bin ich in Deutschland krankenversichert?

Wie lange kann ich mich ohne zwingenden Handlungsbedarf in Deutschland aufhalten?

Darf ich in Deutschland arbeiten?

Wer hilft mir, wenn ich in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suche?

Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld?

Wie erhalten meine schulpflichtigen Kinder einen Platz an einer Schule?

Kann ich an staatlichen Integrationsmaßnahmen teilnehmen?

Ich habe weitere Fragen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland und zum Aufenthalt in Deutschland. Wo finde ich Antworten?

Ich möchte mich mit einem Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen - wo kann ich dies tun?

Ich möchte gerne eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Ist diese für mich kostenlos?

Wo finde ich Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache?

Welche Hilfsangebote gibt es bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Schwangere in Not?

Kann ich Sachspenden für ukrainische Geflüchtete leisten?

Wie kann ich trotzdem Unterstützung leisten (Geldspenden)?

Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?

Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?

Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir mitwohnen lasse?

Wo finde ich Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten?

Wo muss ich melden, dass ich Personen aufgenommen habe?

Ich habe genügend Platz, kann aber die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen. Was kann ich tun?

Ich habe in meiner Wohnung keinen Platz, kenne aber Geflüchtete, die dringend eine Unterkunft benötigen. Wer hilft mir?

Hinweise der WESt (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt)

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine bündelt die WESt die wichtigsten Infos, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Unternehmen. Unter anderem beantwortet sie auf ihrer Website...

  • ... wohin sich Unternehmen und Startups wenden können, wenn sie Unterstützungsangebote – zum Beispiel für aus der Ukraine geflüchtete Menschen – anbieten wollen.
  • ... wo Unternehmen, die von der Krise betroffen sind, jetzt die wichtigsten Informationen und Beratungsangebote finden. 

Die WESt aktualisiert die Website laufend. Sie finden sie unter dem nachfolgenden Link: www.westmbh.de


 

Infos zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aus der Ukraine

Im Kontext des Krieges in der Ukraine wird regelmäßig auch über die Vermittlung der geflüchteten Menschen in Arbeit diskutiert. Dies ist zu beachten:

1. Erlangung einer Arbeitserlaubnis

2. Feststellung der Qualifikationen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe

3. Vermittlung in Arbeit


Kommunales Integrationszentrum sucht ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer!

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Steinfurt sucht Personen, die sowohl Deutsch als auch Ukrainisch oder Russisch sprechen und Interesse haben, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen ehrenamtlich als Übersetzerinnen und Übersetzer zu unterstützen. Wer Interesse hat, kann sich unter den folgenden Kontaktdaten direkt an das KI wenden:

Telefonnummer: 02551 69 2730
Nachfolgend können Sie eine Übersicht über Unterstützungsangebote des Kommunalen Integrationszentrums für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer herunterladen.
(Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit den Inhalten der Angebote und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen vor Ort gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.)

Pressemitteilungen des Kreises Steinfurt zum Thema

Pressemitteilung vom 19. Mai 2022: jobcenter Kreis Steinfurt betreut ab 1. Juni hier gemeldete Flüchtlinge aus der Ukraine | Anträge und Merkblätter stehen auf Ukrainisch im Internet bereit

Pressemitteilung vom 29. April 2022: Auflösung der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt: Abschaltung der Ukraine-Hotline

Pressemitteilung vom 14. April 2022: Deutlich rückläufiges Anrufaufkommen: Kreis Steinfurt reduziert Erreichbarkeit seiner Ukraine-Hotline

Pressemitteilung vom 8. April 2022: Kreis Steinfurt löst kreiseigene Puffereinrichtungen für Geflüchtete auf | Kommunen melden ausreichend Notunterkünfte

Pressemitteilung vom 1. April 2022: Geflüchtete aus der Ukraine: Ausländerbehörden der Stadt Rheine und des Kreises Steinfurt erläutern ihre Verfahrensweisen | Weitere Informationen gibt es auf den Websites der Stadt- und der Kreisverwaltung

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Rheine und des Kreises Steinfurt

Pressemitteilung vom 23. März 2022: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Wie geht es nach der Ankunft im Kreis Steinfurt weiter? | Kreisverwaltung erklärt die ersten Schritte

Pressemitteilung vom 22. März 2022: Kommunales Integrationszentrum Kreis Steinfurt sucht weiterhin dringend ehrenamtliche Übersetzer zur Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine

Pressemitteilung vom 22. März 2022: Kreis Steinfurt richtet eine weitere Puffereinrichtung für Geflüchtete aus der Ukraine in Laer ein | 100 Plätze stehen bereit

Pressemitteilung vom 12. März 2022: Kreis Steinfurt richtet Überlaufeinrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine in Ibbenbüren und Hörstel-Ostenwalde ein | Betrieb durch den DRK Kreisverband Tecklenburger Land

Pressemitteilung vom 10. März 2022: Kommunales Integrationszentrum Kreis Steinfurt sucht ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer zur Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine

Pressemitteilung vom 4. März 2022: Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt nimmt Arbeit auf | Kreis bittet Geflüchtete, sich zu melden | Geldspenden helfen | Sachspenden derzeit nicht erforderlich

Pressemitteilung vom 1. März 2022: Kreis Steinfurt informiert zum Ukraine-Konflikt | Stabsstelle Ukraine wird eingerichtet

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.