Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen
Nach der Hauptsatzung des Kreises Steinfurt erfolgen öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auch § 72 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreiben zusätzlich für bestimmte Verfahren eine öffentliche Bekanntmachung im Internet vor. Deshalb erfolgen an dieser Stelle zurzeit folgende Veröffentlichungen:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Plansicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27 a Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5, § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Absage des Erörterungstermins)
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzen – Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Der Kreis Steinfurt, Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Tecklenburger Str. 10, 48565
Steinfurt hat
gemäß §§ 4 und 6 i. V. m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i. V. m. § 1 und der Nr. 7.1.1.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Legehennen mit maximal 28.500 Tierplätzen erteilt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Stallgebäude, aus 3 Futtersilos (je 25 m³), aus einer Festmistlagerhalle und einer Löschwasserbevorratung (200 m³).
Die öffentliche Bekanntmachung sowie der Genehmigungsbescheid sind nachfolgend aufrufbar:
- Wickenbrock - Öffentliche Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
- Wickenbrock - Genehmigungsbescheid gem. § 4 BImSchG
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Die Bürgerwind Middendorf GbR, Middendorf 30, 48369 Saerbeck, beantragt beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, eine Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4 BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) an den Standorten Gemarkung Saerbeck, Flur 9, Flurstück 3 (WEA 1), Flurstück 9 (WEA 2); Flur 8, Flurstück 10 (WEA 3 und WEA 4), Flurstück 12/13 (WEA 5) und Flur 12, Flurstück 3 (WEA 6 und WEA 7). Bei den beantragten WEA handelt es sich jeweils um Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 249,5 m und einer Nennleistung von 6.000 kW.
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und die Antragsunterlagen sind nachfolgend aufrufbar:
- Bürgerwind Middendorf - Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens
- Bürgerwind Middendorf - Antragsunterlagen zum Vorhaben
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Absage/Durchführung des Erörterungstermins)
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) zwecks Benachrichtigung über die zeitliche Verlegung eines Erörterungstermins
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche
Bekanntmachung zur Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG)
Zurzeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und i.V.m. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Öffentliche Bekanntmachung eines immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Bekanntmachung gemäß § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Öffentliche Bekanntmachung
eines Genehmigungsbescheides
nach § 72 Abs. 3 Satz 1 Bauordnung NRW
Der Kreis Steinfurt, Bauamt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, hat der
FBM GmbH und Co.KG
Herrn Jürgen Bode
Hauptstr. 76
48607 Ochtrup
auf dessen Antrag vom 23.03.2023
mit Datum vom 31.08.2023 die Genehmigung, Az. 63-870-1236.2023, für die
Errichtung und den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage, Herstellung einer
Stellplatzanlage auf dem Grundstück Am Langenhorster Bahnhof 52
in 48607 Ochtrup (Gemarkung
Ochtrup, Flur 74, Flurstück 719) erteilt.
Alle weiteren Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
Im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt wurde das Liegenschaftskataster aktualisiert bezüglich
- der Lagebezeichnungen u.a. aufgrund von Mitteilungen durch die einzelnen Städte und Gemeinden
- der Erfassung von Gebäuden die nicht einmessungspflichtig sind, aber im Liegenschaftskataster nachzuweisen sind
- der Ertragsmesszahlen aufgrund von Anpassungen der bodengeschätzten Flächen auf die aktuelle Nutzung
- der Personen- und Bestandsdaten nach Mitteilung durch die Grundbuchverwaltung.
Soweit hierzu keine Fortführungsnachweise erstellt wurden, bzw. diese Fortführungen im Zusammenhang mit anderen Fortführungsanlässen nicht bereits bekannt gegeben wurden, werden diese Änderungen hiermit bekanntgegeben - Langfassung.
Bekanntgabe der Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters, sowie die Offenlegung von umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatasters aufgrund des § 13 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 1. März 2005 i.V.m. § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
1. Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
Die Struktur und der Inhalt der Daten des Liegenschaftskatasters wurden in einen neuen landeseinheitlichen Standard vom Anwendungsschema der GeoInfoDok 6.0.1 in das Anwendungsschema der GeoInfoDok 7.1.2 migriert.
Die Datenmigration wurde für das gesamte Gebiet des Kreises Steinfurt durchgeführt und mit einer Konformitätserklärung vom 12.12.2023 abgeschlossen.
Das Ergebnis der Migration stellt zum 12.12.2023 eine Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters gemäß Nr. 4.4 des Erlasses über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell (Geobasisdaten-Migrationserlass) vom 21. September 2022 und § 13 Absatz 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 1. März 2005, in der derzeit gültigen Fassung dar.
2. Offenlegung von Fortführungen des Liegenschaftskatasters für das gesamte Gebiet des Kreises Steinfurt seit dem 01.01.2023 bezüglich
a) der Lagebezeichnungen u.a. aufgrund von Mitteilungen durch die einzelnen Städte und Gemeinden,
b) der Erfassung von Gebäuden, die nicht einmessungspflichtig sind, aber im Liegenschaftskataster nachzuweisen sind,
c) der Ertragsmesszahlen aufgrund von Anpassungen der bodengeschätzten Flächen auf die aktuelle Nutzung,
d) der Personen- und Bestandsdaten nach Mitteilung durch die Grundbuchverwaltung.
Soweit hierzu keine Fortführungsnachweise erstellt wurden, bzw. diese Fortführungen im Zusammenhang mit anderen Fortführungsanlässen nicht bereits bekannt gegeben wurden, werden diese Änderungen hiermit durch Offenlegung bekanntgegeben - Langfassung.