WTG-Behörde
Die beim Kreis Steinfurt im Amt für Soziales und Pflege angesiedelte WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in NRW.
Nach dem WTG ist es Aufgabe der WTG-Behörde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der älteren oder pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderung zu schützen. Darüber hinaus soll die WTG-Behörde die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen sicherstellen.
Dabei richten sich die Regelungen nicht nur an Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot wie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, sondern gelten auch für Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste, Gasteinrichtungen und Angebote in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die WTG-Behörde ist zentrale Ansprechpartnerin und Beraterin für die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote, für Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, Beiräte, Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, Beschäftigte und andere Interessierte.
Die Aufgaben der WTG-Behörde sind u. a. im Einzelnen:
Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen
Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern bzgl. der Behebung von festgestellten Mängeln
Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern, die ein Angebot im Sinne des WTG errichten oder betreiben wollen
Beratung zur Pflege- und Betreuungsqualität
Information und Beratung zur Wohnqualität, zur personellen Ausstattung, zur hauswirtschaftlichen Versorgung, zu den sozialen Angeboten und zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Beiräte
Neben der Informations- und Beratungstätigkeit hat die WTG-Behörde insbesondere die Aufgabe zu prüfen, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb eines Wohn- und Betreuungsangebotes erfüllt werden. Hierzu nimmt sie nach einem landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalog wiederkehrende unangemeldete Prüfungen in den Angeboten vor und kontrolliert u. a. die pflegerische und soziale Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer, die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Die WTG-Behörde pflegt eine intensive Kooperation mit den Beteiligten. Sollten im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt werden, wird zunächst im gemeinsamen Dialog versucht, diese zu klären. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg kann die WTG-Behörde ordnungsrechtlich tätig werden.
Ute Bosse
Telefon: 02551 / 69 16 75
Fax: 02551 / 69 916 75
E-Mail: ute.bosse@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Gabriele Cremann
Telefon: 02551 / 69 16 76
Fax: 02551 / 69 916 76
E-Mail: gabriele.cremann@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Reinhard Gerdener
Telefon: 02551 / 69 16 48
Fax: 02551 / 69 916 48
E-Mail: reinhard.gerdener@kreis-steinfurt. de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Katrin Hofhus
Telefon: 02551 / 69 16 44
Fax: 02551 / 69 916 44
E-Mail: katrin.hofhus@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Heike Jahn
Telefon: 02551 / 69 16 47
Fax: 02551 / 69 916 47
E-Mail: heike.jahn@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Anne Meiring
Telefon: 02551 / 69 16 18
Fax: 02551 / 69 916 18
E-Mail: anne.meiring@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Kathleen Mühlwitz
Telefon: 02551 / 69 16 77
Fax: 02551 / 69 916 16 77
E-Mail: kathleen.muehlwitz@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Ute Nefigmann
Telefon: 02551 / 69 16 46
Fax: 02551 / 69 916 16 46
E-Mail: ute.nefigmann@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Frederik Winter
Telefon: 02551 / 69 17 02
Fax: 02551 / 69 916 16 18
E-Mail: frederik.winter@kreis-steinfurt.de
Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Durch die Aufgabenstellung der WTG-Behörde sind die Mitarbeitenden oftmals im Außendienst tätig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einem Besuch, telefonisch einen Termin abzustimmen.
Zum 15.07.2024 nehmen für den Kreis Steinfurt zwei Ombudspersonen, Frau Petra Rommeswinkel und Herr Josef Ridders, ihre ehrenamtliche Tätigkeit auf, die in ihrer Funktion als Vermittelnde und Schlichtende bei Streitfällen aus verschiedensten Bereichen des Alltags in den Leistungsangeboten nach dem WTG NRW tätig sein werden. Beide Ombudspersonen verfügen über umfangreiche Erfahrung im sozialen Bereich und freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und Probleme unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. Die Beratung ist kostenfrei und alle Informationen werden vertraulich behandelt.
Das Angebot, eine Ombudsperson zur Vermittlung hinzuziehen, steht sowohl den Bewohnenden, Gästen und Werkstattbeschäftigten sowie deren Angehörigen und Bevollmächtigten als auch den Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospizen, den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, den Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, den Angeboten des Servicewohnens, den ambulanten Diensten und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Kreis Steinfurt zur Verfügung.
Einen umfassenden Überblick über die inhaltlichen und quantitativen Arbeitsinhalte der WTG-Behörde finden Sie zudem im aktuellen Tätigkeitsbericht.
Die Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Prüfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und finden Sie hier.