Geflügelpest (AI - Aviäre Influenza)

Foto von einem Vogel
 

Aktuelles Geschehen

Das Vogelgrippevirus (aviäres Influenzavirus) ist in Deutschland mittlerweile endemisch geworden und stellt bereits seit längerer Zeit eine ganzjährige Bedrohung für die Geflügelhaltenden dar. Es gibt immer wieder Feststellungen im Wildtierbereich als auch vereinzelte Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel.

Aktuell liegt aufgrund des hohen Aufkommens von Wildvögeln in den Zugkorridoren und einem nachweislich erhöhten Ausbruchsgeschehen in Deutschland eine sehr dynamische Lage vor. Das Eintragungsrisiko der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände wurde deshalb durch das Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingeschätzt.

Im Kreis Steinfurt gibt es derzeit vier Nachweise von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation. Bislang wurden zwei Kraniche, eine Graugans und ein Höckerschwan mit positivem Ergebnis auf das Geflügelpestvirus untersucht. Es handelt sich dabei um die hochpathogene, sprich die hochansteckende und tödliche Verläufe verursachende  Variante des aviären Influenzavirus handelt. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte die Infektionen mit dem Subtyp H5N1.

Befunde dieser Art in der Wildtierpopulation führen dazu, dass die tierseuchenrechtlichen Anforderungen für stattfindende Geflügel-ausstellungen und -märkte angepasst werden müssen. Ziel ist es das Eintragsrisiko in die Hausgeflügelbestände möglichst klein zu halten.
Das Veterinäramt fordert für Ausstellungen daher, dass das präsentierte Geflügel längstens 72 Stunden vor der Teilnahme nachweisbar mit negativem Ergebnis auf das Geflügelpestvirus untersucht wird. Bei der geforderten Untersuchung handelt es sich um eine molekularbiologische Untersuchung, die von einem Tierarzt durchzuführen ist.

Alle Geflügelhaltenden sind zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen! Eine Vorbereitung auf eine mögliche Stallpflicht wird dringend angeraten.

Hinweis für die Bürgerinnen und Bürger beim Auffinden von toten Wildvögeln

Einzelne tote Tauben, Rabenvögel oder Singvögel müssen nicht beim Veterinäramt gemeldet werden. Diese Tiere können unter Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen (z. B. Tragen von Einmalhandschuhen, Verwenden von Müllbeuteln oder Kehrschaufeln), möglichst ohne direkten Kontakt, über den Restmüll entsorgt werden.

Tot aufgefundenes Wassergeflügel (z.B. Gänse, Enten, Schwäne) oder auch Kraniche bitte über die E-Mail-Adresse amt39@kreis-steinfurt.de melden. 
Wichtig ist hierbei der genaue Fundort des Tieres.

Auch wenn es nicht möglich ist, alle tot aufgefundenen Tiere zu sammeln und zu untersuchen, ist es dennoch sehr hilfreich, diese Tiere zu melden, um einen Überblick über die Situation im Kreis Steinfurt zu erhalten.

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest

Vorbeugung zur Einschleppung der Geflügelpest

 

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