Fischerprüfung
Wer in Nordrhein-Westfalen die
Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, muss Inhaber eines
Fischereischeines sein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigen für
das jeweilige Gewässer (Fischereierlaubnisschein) besitzen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist, bis auf
wenige im Landesfischereigesetz genannte Ausnahmen, die erfolgreiche
Ablegung der Fischerprüfung. Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren
Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen (das sind in NRW
die Kreise und kreisfreien Städte). Ausführliche Informationen hierzu
finden Sie in unserem Merkblatt über die Durchführung der
Fischerprüfung.
Sollten Sie Ihr Fischerprüfungszeugnis (und Ihren Fischereischein)
verloren haben, so kann Ihnen eine Zweitschrift des
Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt werden. Mit dieser Zweitschrift
können Sie dann einen neuen Fischereischein beantragen.
Fischereischeine sind unter Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich.
Aktuelle Informationen
Die Fischereibehörde des Kreises Steinfurt hat die Termine für die Fischerprüfungen im Jahr 2026 festgelegt (s. unten).
Anmeldung zur Fischerprüfung
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Anmeldung:
- Antrag online (folgt in Kürze)
- Antrag mit Antragsformular schriftlich per Email oder Postversand
Bitte nutzen Sie vorzugsweise den Antrag online.
Soweit das schriftliche Antragsformular verwendet wird,
- können bei einem Versand per Email an den Kreis Steinfurt ausschließlich PDF-Dateien verarbeitet werden.
- können nur vollständig ausgefüllte und lesbare Anträge bearbeitet werden.
- erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.
Anträge auf Zulassung zu den Fischerprüfungen des Kreises Steinfurt sind mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Steinfurt zu stellen.
Ihre persönliche Einladung zur Fischerprüfung mit allen weiteren Informationen zum Prüfungsort, zur Prüfungszeit und zur Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie dann ca. 14 Tage vor der Prüfung.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 13 Jahren
Wohnsitz im Kreis Steinfurt
(ggf. Ausnahmegenehmigung der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde – nur bei einem Wohnsitz in NRW)- Antragstellung vier Wochen vor Prüfungsbeginn
Gebühren
| Fischerprüfung | 50,00 € |
| Wiederholung der praktischen Prüfung | 30,00 € |
| Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde | 15,00 € |
| Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses | 35,00 € |
Termine
| 23. März 2026 | Steinfurt |
| 23. Juni 2026 | Steinfurt |
| 16. November 2026 | Steinfurt |
| 07. Dezember 2026 | Steinfurt |
Die Fischerprüfungen werden ggf. jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen abgenommen, wenn die Zahl der angemeldeten Prüfungsteilnehmer dies erforderlich macht und dies räumlich möglich ist.
Formulare
Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (folgt in Kürze)
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Merkblatt über die Durchführung der Fischerprüfung
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Christiane Ascheberg
Zimmer B683 (6. Stock)
Telefon: 0 25 51 69 22 97
Fax: 0 25 51 69 92 29 8
Email: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Stock)
Telefon: 0 25 51 69 22 98
Fax: 0 25 51 69 92 29 8
E-Mail: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de
