Fischerprüfung

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigen für das jeweilige Gewässer (Fischereierlaubnisschein) besitzen. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist, bis auf wenige im Landesfischereigesetz genannte Ausnahmen, die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen (das sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte). Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt über die Durchführung der Fischerprüfung.

Sollten Sie Ihr Fischerprüfungszeugnis (und Ihren Fischereischein) verloren haben, so kann Ihnen eine Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt werden. Mit dieser Zweitschrift können Sie dann einen neuen Fischereischein beantragen.

Fischereischeine sind unter Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich.

Aktuelle Informationen

Die Fischereibehörde des Kreises Steinfurt hat die Termine für die Fischerprüfungen im Jahr 2026 festgelegt (s. unten).

Anmeldung zur Fischerprüfung

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Anmeldung:

  • Antrag online (folgt in Kürze)
  • Antrag mit Antragsformular schriftlich per Email oder Postversand

Bitte nutzen Sie vorzugsweise den Antrag online.

Soweit das schriftliche Antragsformular verwendet wird,

  • können bei einem Versand per Email an den Kreis Steinfurt ausschließlich PDF-Dateien verarbeitet werden. 
  • können nur vollständig ausgefüllte und lesbare Anträge bearbeitet werden.
  • erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.

Anträge auf Zulassung zu den Fischerprüfungen des Kreises Steinfurt sind mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Steinfurt zu stellen.

Ihre persönliche Einladung zur Fischerprüfung mit allen weiteren Informationen zum Prüfungsort, zur Prüfungszeit und zur Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie dann ca. 14 Tage vor der Prüfung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 13 Jahren
  • Wohnsitz im Kreis Steinfurt
    (ggf. Ausnahmegenehmigung der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde – nur bei einem Wohnsitz in NRW)

  • Antragstellung vier Wochen vor Prüfungsbeginn

Gebühren

Fischerprüfung                                                                            
               50,00 €
Wiederholung der praktischen Prüfung
               30,00 €
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Fischerprüfung
bei einer anderen Fischereibehörde
               15,00 €
Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses               35,00 €

Termine

23. März 2026                                                                         
Steinfurt                  
23. Juni 2026
Steinfurt
16. November 2026
Steinfurt
07. Dezember 2026
Steinfurt

Die Fischerprüfungen werden ggf. jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen abgenommen, wenn die Zahl der angemeldeten Prüfungsteilnehmer dies erforderlich macht und dies räumlich möglich ist.


Formulare

Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (folgt in Kürze)

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

Merkblatt über die Durchführung der Fischerprüfung


Ansprechpartner / Sachbearbeitung

Christiane Ascheberg

Zimmer B683 (6. Stock)

Telefon: 0 25 51 69 22 97

Fax: 0 25 51 69 92 29 8

Email: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de


Joachim Ternes

Zimmer B684 (6. Stock)

Telefon: 0 25 51 69 22 98

Fax: 0 25 51 69 92 29 8

E-Mail: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de


 

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