Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der
Bewerber im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung
bestanden hat. Der Kreis Steinfurt ist als Untere Jagdbehörde zuständig
für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Hierzu zählt
auch das Ausstellen von Jagdscheinen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt über die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines.
Erteilung von Jagdscheinen - Aktuelle Hinweise
Im Jahr 2024 wurden das Waffengesetz und das Bundesjagdgesetz geändert, was auch Auswirkungen auf die Erteilung von Jagdscheinen hat. Insbesondere die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffen- und Jagdscheininhabern wurde erweitert und vollständig auf die Waffenbehörden übertragen. Rechtlich dürfen die Zuverlässigkeitsprüfungen für Jagdscheininhaber zudem erst durchgeführt werden, wenn die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheins bei der Unteren Jagdbehörde beantragt wurde.
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Beantragung:
- Antrag online (folgt in Kürze)
- Antrag mit Antragsformular schriftlich per Email oder Postversand
Bitte nutzen Sie vorzugsweise den Antrag online.
Soweit das schriftliche Antragsformular verwendet wird, können
- bei einem Versand per Email an den Kreis Steinfurt ausschließlich PDF-Dateien verarbeitet werden.
- nur vollständig ausgefüllte und lesbare Anträge bearbeitet werden.
Nach schriftlicher Antragstellung erfolgt keine Eingangsbestätigung.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen bei der Unteren Jagdbehörde möglichst ab. Das Antragsverfahren lässt sich nicht beschleunigen.
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Aufgrund der vorliegenden Gesetzesänderungen kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinerteilung und –verlängerung kommen. Bitte beachten Sie folgendes:
1. Verlängerung von Jagdscheinen
Beantragen Sie frühzeitig die Verlängerung Ihres Jagdscheins.
Anträge auf Verlängerung von Jagdscheinen, die am 31.03.2026 ablaufen, können ab dem 15.12.2025 bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Übersenden Sie hierzu noch nicht Ihren Jagdschein oder andere Unterlagen.
Nach Freigabe durch die Waffenbehörde werden Sie darüber informiert, dass der Jagdschein mit den weiteren notwendien Unterlagen zur Verlängerung vorgelegt werden kann. Sie können dann während der Öffnungszeiten persönlich mit Ihren Jagdscheinunterlagen zur Unteren Jagdbehörde kommen oder die Jagdscheinunterlagen mit der Post übersenden.
2. Erstmalige Erteilung eines Jagdscheins
Die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines kann nach Bestehen der Jägerprüfung beantragt werden. Legen Sie der Unteren Jagdbehörde hierzu alle notwendigen Unterlagen vor. Sie erhalten Ihren Jagdschein nach der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Freigabe durch die Waffenbehörde dann mit der Post.
Voraussetzungen
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (Antragsvordruck)
- vorhandener Jagdschein
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde; keine Rechnung, Überweisungsbeleg o. ä.)
- Lichtbild (nur bei erstmaliger Erteilung oder wenn im vorliegenden Jagdscheinheft eine Verlängerung nicht mehr möglich ist und/oder ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss)
- nur bei erstmaliger Erteilung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung / Falknerprüfung im Original
- Personalausweis / Reisepass
- Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der Unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.
Formulare
Merkblatt über die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines
Online-Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (folgt in Kürze)
Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines
Antrag auf Erteilung eines Ersatz-Jagdscheines
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Christiane Ascheberg
Zimmer B683 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 22 97
Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8
Email: jagd-fischerei@kreis-steinfurt.de
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 22 98
Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8
