sonstige betreute Wohnformen

Sonstige betreute Wohnformen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung kommen in Betracht, wenn das Wohnen im bisherigen Wohnumfeld nicht mehr möglich ist und intensive Betreuungs- und Hilfebedarfe bestehen. Die Zuständigkeit für diese Leistung richtet sich nach der Art der Behinderung und dem Alter der betroffenen Person. Wir informieren Sie gerne über Zuständigkeiten, Ansprechpersonen und das weitere Verfahren.  

 

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