Gesellschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Kreis Steinfurt mbH
Herzlich Willkommen bei der Gesellschaft zur
Förderung gemeinnütziger Zwecke im Kreis Steinfurt mbH. Gegenstand unseres Unternehmens ist
ausschließlich und unmittelbar die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung (AO). Dies betrifft insbesondere die Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen ·
der Jugend- und Altenpflege, ·
der Kunst und Kultur, ·
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, ·
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, ·
des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, ·
des Sports, ·
der Heimatpflege und Heimatkunde, ·
des traditionellen Brauchtums, ·
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger Zwecke. Unsere Einnahmen resultieren im Wesentlichen
aus Spenden der Kreissparkasse Steinfurt. Förderrichtlinien (Auszug) 1. Form der Zuschussgewährung 1.1. Die Spendenvergabe erfolgt
in der Regel als Projektförderung.
Projektförderungen umfassen einzelne, zeitlich und sachlich
abgrenzbare Vorhaben. Hierzu gehört insbesondere die Förderung von investiven
Vorhaben.
1.2. Eine institutionelle Förderung erfolgt nicht.
Zuschussempfänger können juristische Personen,
gemeinnützige Unternehmen, Gruppen von Bürgern (z.B. Bürgerinitiativen,
Selbsthilfegruppen) oder (gemeinnützige) Institutionen sein, wenn mit den Mitteln
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und/oder kulturelle
Projekte unterstützt bzw. Aufgaben zur Förderung des Gemeinwohls i.S.d. § 52 AO
übernommen werden und der
Zuschussempfänger durch die Finanzverwaltung berechtigt ist, eine Zuwendungsbestätigung
(Nachweis durch Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer) auszustellen. 3. Kriterien über die Vergabe von Spenden 1.1.
Überörtlicher
Charakter Das zu fördernde Projekt muss über den lokalen Bezug
hinaus einen überörtlichen Charakter aufweisen. 1.2.
Projekte und
Maßnahmen in kommunaler Trägerschaft Projekte, die ausschließlich in der Trägerschaft von
Kommunen liegen, sollen in der Regel nicht gefördert werden. 1.3.
Finanzielle
Förderhöchstgrenzen ·
Die Fördersumme soll in der Regel 25 % der
Gesamtausgaben eines Projektes nicht übersteigen. In begründeten Einzelfällen
ist eine Förderung von bis zu 50 % der Gesamtausgaben eines Projektes möglich. ·
Die Fördersumme soll in der Regel max.
25.000,00 Euro betragen. ·
Eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen. ·
Die Fördergesellschaft unterstützt
sportliche Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung im Einzelfall mit bis
zu 5.000 Euro/Veranstaltung. 1.4.
Geschäftsgebiet der
KSK Steinfurt
Zuschussfähig sind nur Anträge zu Projekten im
Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Steinfurt. Anträge zu Projekten außerhalb
des Geschäftsgebietes der Kreissparkasse Steinfurt werden durch die
Geschäftsführung abgelehnt, es sei denn, eine kreisweite Bedeutung ist deutlich
erkennbar. Organe und deren Zusammensetzung
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Geschäftsführung
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Dr. Martin
Sommer
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Christian
Termathe
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Gesellschaft
zur Förderung gemeinnütziger Zwecke
Gesellschafterversammlung
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Vertreter/in
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Persönliche
Stellvertretung
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1
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Freitag,
Peter
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Verw.
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1
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Dr.
Sommer, Martin
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Verw.
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2
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Raffel,
Annegret
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CDU
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2
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Huwer,
Petra
|
CDU
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3
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Diekmann,
Rudolf
|
CDU
|
3
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Simon,
Dieter
|
CDU
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4
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Kipp,
Stefan
|
CDU
|
4
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Everwand,
Robert
|
CDU
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5
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Börgel,
Christoph
|
CDU
|
5
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Grunendahl,
Wilfried
|
CDU
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6
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Grommé,
Gundula
|
SPD
|
6
|
Gehring,
Ruth
|
SPD
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7
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Gierschner,
Gernot, s. B.
|
SPD
|
7
|
Hardebusch,
Michael
|
SPD
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8
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Peters,
Nicole
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GRÜNE
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8
|
Wellmeier,
Silke
|
GRÜNE
|
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9
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Ostermann,
Martin
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AfD
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9
|
Schade,
Matthias
|
AfD
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10
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Halstenberg,
Silvia
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LINKE
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10
|
Bresch,
Gerrit
|
LINKE
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11
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Üffing,
Albert
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UWG
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11
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Dr.
Grützner, Ekkehard
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FDP
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