Ihr Name hat sich geändert, z. B. durch Heirat, Scheidung oder Namens- und Geschlechtsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz?
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
z. B. durch Bescheinigung des Standesamtes
ggf. einen Nachweis bei Zulassung auf Firmen oder sonstige juristische Personen
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
Gebühren
ab 12,30 EUR
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Eine Namensänderung kann nicht über i-Kfz erfolgen. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
zulassung.rh@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
zulassung.te@kreis-steinfurt.de
Telefon-Hotline: 02551/69-2049
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