Private Transportbegleitung im Kreis Steinfurt
Am 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten.
Durch die Änderung ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und –fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung (Roadmap) gem. § 45 Abs. 3 StVO zu treffen. Für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung wird eine Gebühr gem. Nr. 399 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.) erhoben. Die Abrechnung erfolgt monatlich mit einem gesonderten Gebührenbescheid.
Der Kreis Steinfurt hat für verschiedene Strecken entsprechende Roadmaps erstellt, die für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.
Der Bescheidinhaber (oder die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen oder ein von diesem (oder diesen) beauftragter und namentlich der Straßenverkehrsbehörde benannter Unternehmer handeln dabei als Verwaltungshelfer ohne eigenständiges Ermessen.
Um einen Transport im Kreis Steinfurt privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer) durch die Kreispolizeibehörde Steinfurt geschult werden. Die Schulung erfolgt im Rahmen einer Referenzstreckenschulung auf entsprechend anspruchsvollen Strecken. Die aktuellen Roadmaps und die einzelnen Strecken sind über die untenstehende Online-Karte abrufbar.
Termine für
die Schulungen koordiniert das Straßenverkehrsamt (e-mail: schulung-verwaltungshelfer@kreis-steinfurt.de).
Falls Sie bereits eine Transportgenehmigung mit Polizeibegleitung erhalten haben, diesen Transport aber privat begleiten lassen möchten, sollten Sie einen Änderungsantrag zu Ihrer VEMAGS-Genehmigung stellen.
Für Fragen
stehen Ihnen die u. a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung.
Streckenübersicht im Rahmen privater Transportbegleitung im Kreis Steinfurt
Hier finden Sie eine Übersicht über die Strecken, die zurzeit im Kreis Steinfurt durch private Begleitung möglich sind. Aus der grafischen Übersicht können Sie sich die aktuelle Roadmap herunterladen.
Um in der grafischen Übersicht die richtige Roadmap zu finden suchen Sie zuerst auf folgenden Seiten nach der Nummer der Roadmap.
Für eine bessere Übersichtlichkeit wurden Filter eingebaut, um nach Start bzw. Ziel (Autobahn nach Nummern, Gebietsgrenzen bzw. Kreisgrenzen, Firmen, Windparks) suchen zu können. Sie finden die Roadmaps mit klassifizierten Straßenangaben und - wenn vorhanden - auch die entsprechende Roadmap für die Rückfahrt.
- Roadmaps - Start: Autobahn A1
- Roadmaps - Start: Autobahn A30
- Roadmaps - Start: Autobahn A31
- Roadmaps - Start: Firmen
- Roadmaps - Start: Gebietsgrenze Münster-Steinfurt
- Roadmaps - Start: Kreisgrenze Borken-Steinfurt
- Roadmaps - Start: Kreisgrenze Emsland-Steinfurt
- Roadmaps - Start: Kreisgrenze Osnabrück-Steinfurt
- Roadmaps - Start: Kreisgrenze Warendorf-Steinfurt
- Roadmaps - Ziel: Windpark
Grafische Übersicht
Suchfunktionen der Übersichtskarte
Sie haben bei der Übersichtskarte zwei Möglichkeiten nach der Roadmap zu suchen:
Eingabe der aus den obigen Seiten ermittelten Roadmapnummer in die Suchmaske; mit Enter bestätigen. In dem Pop-up-Fenster „Link zum Dokument“ anklicken.
Über das Widget Layer-Liste können Sie entscheiden, ob Ihnen „alle Strecken“ (Standard) oder nur eine spezielle Auswahl, gefiltert nach gewissen Kategorien, angezeigt wird. Um sich nur eine spezielle Auswahl anzeigen lassen zu können, müssen Sie den Haken bei „Schwertransporte alle“ entfernen und bei einem der anderen Auswahlmöglichkeiten (Ziel: Windpark; Start: Firma; Start: Autobahn; Start: Kreisgrenze) setzen. Indem Sie auf die Nummerierung klicken, erhalten Sie weitere Informationen über die Streckenführung (Beginn/Ende) einer bestimmten Strecke. Einige Nummerierungen werden erst durch das Reinzoomen in die Karte sichtbar. Um bei Streckenüberschneidungen den richtigen „Link zum Dokument“ auswählen zu können, klicken Sie in dem Pop-Up-Fenster mit den Pfeiltasten (oben rechts) bis zu der von Ihnen benötigten Streckennummer.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpersonen
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Herr Beck
Telefon-Nr.: 0 25 51 / 69-13 73
E-Mail: schwertransporte@kreis-steinfurt.de