⇑ / Handwerkerparkausweis - Münsterlandgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken erlaubt
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Erlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages auf den Handwerkerparkausweis sind folgende Angaben notwendig:
- schriftlicher Antrag, formlos
- Bescheinigung der Handwerkskammer, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist. Eine Fotokopie der Handwerkskarte ist ausreichend.
Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Verkehrslenkung/Verkehrssicherung gestellt werden. Für Betriebe aus den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.
Kosten
Die Gebühren betragen zurzeit:
Münsterlandgenehmigung / Handwerkerparkausweis |
150,00 Euro (jährlich) |
NRW-Genehmigung - ganz NRW | 348,00 Euro (jährlich) |
NRW-Genehmigung (für 1 Regierungsbezirk) - für jeden weiteren Regierungsbezirk zusätzlich |
150,00 Euro (jährlich) 70,00 Euro (jährlich) |
An wen muss ich mich wenden?
Frau Deters
Telefon: 0 25 51/69 13 05
E-Mail: iris.deters@kreis-steinfurt.de