Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO, § 76 FZV

Fahrzeuge, die von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) abweichen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, bevor sie für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden dürfen.


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Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung

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Erforderliche Unterlagen -Umschreibung/Verlängerung/Änderung-

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Historische ehemalige Einsatzfahrzeuge

Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung

Erforderliche Unterlagen

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