Ihr Name hat sich geändert, z. B. durch Heirat, Scheidung oder Namens- und Geschlechtsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz?
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Eine Namensänderung kann nicht über i-Kfz erfolgen. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
z. B. durch Bescheinigung des Standesamtes
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
Gebühren
ab 12,30 EUR
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
zulassung.rh@kreis-steinfurt.de
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
zulassung.te@kreis-steinfurt.de
Telefon-Hotline: 02551/69-2049
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