Informationen zu i-Kfz
Zulassungsstelle, wie Sie sein sollte - rund um die Uhr, ohne Wartezeiten und Schlangestehen. Einfach bequem von überall, schnell, unkompliziert und dabei noch günstiger! Da staunen selbst wir!
Wählen Sie hier den passenden Service aus:
![]() | ![]() | ![]() |
Allgemeine Informationen zu i-Kfz
Wer kann das i-Kfz-Portal nutzen?
Das i-Kfz-Portal des Kreises Steinfurt können hier ansässige
natürliche Personen für eigene Zulassungsvorgänge und
juristische Personen für eigene Zulassungsvorgänge
nutzen, sofern deren für den Vorgang erforderlichen Fahrzeugdokumente mit QR-Codes versehen sind.
Welche Anliegen können über i-Kfz bearbeitet werden?
Abmeldungen (sogar ohne Anmeldung im i-Kfz-Portal)
- Zulassungen
gebrauchter Fahrzeuge
fabrikneuer Fahrzeuge (auch: Tageszulassungen)
- mit E-, H- oder Saisonzusatz
- Adressänderungen
Wichtig: Die Online-Abmeldung und -Adressänderung muss im Portal der zuständigen Zulassungsstelle durchgeführt werden.
Was benötige ich, um i-Kfz nutzen zu können?
Zur Anmeldung im i-Kfz-Portal (für Abmeldungen nicht nötig):
Personalausweis (nPA), eID-Karte (eID) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN sowie kostenloser AusweisApp2 oder Kartenlesegerät, alternativ:
BundID-Konto mit Elster-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
Unternehmen:
Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit QR-Code (seit 01.01.2015)
- abhängig vom Anliegen zusätzlich:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit QR-Code (seit 01.10.2017)
Kennzeichenschilder inklusive NRW-Stempelplaketten mit QR-Code (seit 01.01.2015)
Drucker zum Drucken der Bescheide
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer
- eine Zahlungsmöglichkeit (VISA, Mastercard, Paypal)
Was sollte ich vor der Antragstellung über i-Kfz beachten?
Vor der Freilegung der Sicherheitscodes auf den Fahrzeugdokumenten bitte prüfen, dass
die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und
keine Zahlungsrückstände aus früheren Zulassungsgebühren oder der Kfz-Steuer bestehen.
So funktioniert i-Kfz – Schritt für Schritt erklärt
1. i-Kfz-Portal öffnen
Das i-Kfz-Portal finden Sie hier.
- Nur für Abmeldungen: "Jetzt starten"
- Für Zulassungen oder Änderungen: "Anmelden"
1.1. ggf. Anmelden um Identität nachzuweisen
[Tipp: Sofern Sie ausschließlich Abmeldungen durchführen möchten, können Sie direkt zu Schritt 2]
BundID-Konto zur Authentifizierung auswählen und mit "zur Anmeldung" bestätigen.
Im BundID-Konto "anmelden", ggf. "erstellen" [Hinweis: ein Gastzugang genüngt nicht!]
Quelle: https://id.bund.de/de/welcome
Bevorzugte Anmeldemöglichkeit wählen
Quelle: https://id.bund.de/de/web/login/1/eID
Anmeldung zur Authentifizierung und Rückleitung an das i-Kfz-Portal abschließen.
- i-Kfz nach Anmeldung "Jetzt starten" (vgl. Schritt 1)
2. Datenschutzerklärung bestätigen
Im i-Kfz-Portal:
In Datenschutzerklärung einwilligen und "weiter"
Persönliche Daten - die bei Anmeldung automatisch aus Ihrem BundID-Nutzerkonto übernommen werden - abgleichen, ggf. ergänzen und "weiter"
Tipp: Für eine Abmeldung müssen Sie keine Angaben machen.
Hinweis: Ggf. aus Ihrem Nutzerkonto übernommene Daten sind schreibgeschützt. Sollten diese fehlerhaft sein, sind diese vor Durchführung des Zulassungsvorgangs zu korrigieren.
3. Anliegen auswählen und Vorgang ermitteln
Im Anschluss können Sie:
a) Ihr Anliegen auswählen:
| ![]() |
b) Ihr Fahrzeug suchen
1. Außer bei Abmeldungen: Zulassungsstatus angeben:
| ![]() |
2. Fahrzeugdaten eingeben
| ![]() |
3.1 Abmeldung
[Voraussetzung: Zulassungsstatus "zugelassen"]
So gehen Sie vor:
sofern noch nicht erfolgt: Informationen über "Weiter" zur Kenntnis nehmen
sofern noch nicht erfolgt: Kennzeichen angeben
Angaben zur "Fahrzeug-Entsorgung" machen, wahlweise:
"Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt, "§ 17 Abs. 5 FZV"
"Ein nationaler oder EU/EWR Verwertungsnachweis lag vor, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2 FZV" oder
"Das Fahrzeug soll entsorgt werden und wurde NUR ZU DIESEM ZWECK in einen Staat außerhalb der EU/EWR verbracht, § 17 Abs. 4 FZV"
Entscheiden: Wollen Sie das Kennzeichen reservieren?
...und ggf. zusätzliche Angaben zur Verwertung eingeben.
Hinweis: Während der Abmeldung reservierte Kennzeichen können nur für die Zulassung desselben Fahrzeugs innerhalb eines Jahres genutzt werden!
Tipp: Möchten Sie das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden, können Sie dieses nach Durchführung der Abmeldung über die Kennzeichenreservierung auf dieser Website (siehe oben) reservieren.
Sicherheitscodes freilegen und eingeben von:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), zu finden auf der Rückseite
Kennzeichen (auf den NRW-Stempelplaketten)
Nur bei Entsorgung des Fahrzeugs: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Antrag prüfen und mit "Antrag speichern" im Warenkorb ablegen
Sofern alle Anliegen erfasst sind, "zur Kasse gehen"
3.2 Adressänderung
[Voraussetzung: Zulassungsstatus "zugelassen"]
Informationen über "Weiter" zur Kenntnis nehmen
Erforderliche Bestätigung: "Am Fahrzeug wurden seit der letzten Zulassung keine Änderungen vorgenommen", geben
Gültigkeitsdatum von Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) abgleichen
Sicherheitscode freilegen und eingeben von:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), zu finden auf der Rückseite
Antrag prüfen und mit "Antrag speichern" im Warenkorb ablegen
Sofern alle Anliegen erfasst sind, "zur Kasse gehen"
3.3 Neuzulassung (und Tageszulassung)
[Voraussetzung: Zulassungsstatus "noch nie in Deutschland zugelassen"]
So gehen Sie vor:
Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) eingeben
- Art der Neuzulassung wählen, entweder
"Fabrikneues Fahrzeug" oder
"Gebrauchtfahrzeug, das noch nie in Deutschland zugelassen war"
falls erwünscht: "Tageszulassung" auswählen
...und mit "weiter" bestätigen
Nummer und Sicherheitscode des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil 2) eingeben.
Erforderliche Bestätigung: "Am Fahrzeug wurden seit der letzten Zulassung keine Änderungen vorgenommen", geben
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeben
Kennzeichenart wählen (z. B. E-Kennzeichen)
Kennzeichen bestimmen, wahlweise ein
beliebiges freies Kennzeichen (kostenfrei)
reserviertes Kennzeichen (12,80 EUR)
Wunschkennzeichen (10,20 EUR)
- Daten zur Kfz-Steuer eintragen:
ggf. Anrecht auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung geltend machen
Hinweis: Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim Hauptzollamt Münster zu stellen (nach Erhalt der Fahrzeugpapiere).
- Bankverbindung eingeben:
Kontoinhaber und IBAN eingeben und
Einzugsermächtigung erteilen
- über "weiter" bestätigen.
Antrag prüfen und mit "Antrag speichern" im Warenkorb ablegen
Sofern alle Anliegen erfasst sind, "zur Kasse gehen"
3.4 Wiederzulassung
[Voraussetzung: Zulassungsstatus "abgemeldet"; noch keine sieben Jahre]
So gehen Sie vor:
Informationen über "Weiter" zur Kenntnis nehmen
Erforderliche Bestätigung: "Am Fahrzeug wurden seit der letzten Zulassung keine Änderungen vorgenommen", geben
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeben
ggf. Kennzeichenart wählen
Kennzeichen bestimmen, wahlweise ein
bisheriges und bei der Abmeldung reserviertes Kennzeichen (2,60 EUR)
beliebiges freies Kennzeichen (kostenfrei)
reserviertes Kennzeichen (12,80 EUR)
Wunschkennzeichen (10,20 EUR)
Gültigkeitsdatum von Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) abgleichen
Daten zur Kfz-Steuer eintragen:
ggf. Anrecht auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung geltend machen
Hinweis: Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim Hauptzollamt Münster zu stellen (nach Erhalt der Fahrzeugpapiere).
Bankverbindung eingeben:
Kontoinhaber und IBAN eingeben und
Einzugsermächtigung erteilen
über "weiter" bestätigen.
Sicherheitscode(s) freilegen und eingeben von:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); zu finden auf der Rückseite; zusätzlich
bei Halter- oder Kennzeichenwechsel:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Antrag prüfen und mit "Antrag speichern" im Warenkorb ablegen
Sofern alle Anliegen erfasst sind, "zur Kasse gehen"
3.5 Umschreibung
[Voraussetzung: Zulassungsstatus "zugelassen"]
So gehen Sie vor:
- Informationen über "Weiter" zur Kenntnis nehmen
Erforderliche Bestätigung: "Am Fahrzeug wurden seit der letzten Zulassung keine Änderungen vorgenommen", geben
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeben
ggf. Kennzeichenart wählen
Kennzeichen bestimmen, wahlweise ein
bisheriges Kennzeichen (kostenfrei)
beliebiges freies Kennzeichen (kostenfrei)
reserviertes Kennzeichen (12,80 EUR)
Wunschkennzeichen (10,20 EUR)
Gültigkeitsdatum von Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) abgleichen
Daten zur Kfz-Steuer eintragen:
ggf. Anrecht auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung geltend machen
Hinweis: Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim Hauptzollamt Münster zu stellen (nach Erhalt der Fahrzeugpapiere).
Bankverbindung eingeben:
Kontoinhaber und IBAN eingeben und
Einzugsermächtigung erteilen
- über "weiter" bestätigen.
Sicherheitscode(s) freilegen und eingeben von:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), zu finden auf der Rückseite; zudem:
bei Halter- oder Kennzeichenwechsel: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
zusätzlich bei Kennzeichenwechsel: Kennzeichen (auf den NRW-Stempelplaketten)
Antrag prüfen und mit "Antrag speichern" im Warenkorb ablegen
Sofern alle Anliegen erfasst sind, "zur Kasse gehen"
4. Bezahlen und Bescheide herunterladen
Abschließende Entscheidung treffen:
Wahlweise den Bescheid auch an Ihr persönliches BUND-ID-Postfach senden lassen.
Bestätigen über "kostenpflichtige Anforderung" und zur Online-Bezahlung gelangen.
Bezahlung mit favorisiertem Zahlungsmittel ausführen
Wichtig: Dokumente herunterladen und drucken!
Bei Abmeldung:
AußerbetriebssetzungsbescheidIm Übrigen:
Zulassungsbescheid und ggf.
vorläufigen ZulassungsnachweisÜber "Beenden" das i-Kfz-Portal schließen.
Hinweis: Die Dokumente stehen auch nach der Abmeldung aus dem i-Kfz-Portal bis zu 30 Minuten zum Download bereit.
5. Rechtliche Folgen der i-Kfz-Entscheidung
Die Rechtsfolge variiert je nach Vorgangsart:
3.1 Abmeldung
Das Fahrzeug ist abgemeldet und darf nicht mehr gefahren werden.
3.2 - 3.5 Änderung und/oder Fahrzeugzulassung:
Sofern der Bescheid nicht binnen 30 Minuten abgerufen wird:
Dürfen Sie nicht sofort losfahren!
Zuvor müssen wir einen Ausdruck des automatisierten Bescheides an den Halter übersenden.
Die Zulassung ist dann erst am dritten Tag nach dem Versand des Bescheids wirksam. Ab diesem Tag darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Sofern der Bescheid binnen 30 Minuten abgerufen wird:
Die Online-Zulassung ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheids wirksam, sodass
Sie das Fahrzeug in Deutschland unter Abringung der Kennzeichen ohne NRW-Stempelplaketten für 10 Tage im öffentlichen Straßenverkehr bewegen düfen.
Ausnahme: Tageszulassung
In diesem Fall erfolgt zum Ende des Tages, das heißt zu 23:59 Uhr, automatisch die Abmeldung des Fahrzeugs. Nach Tagesablauf dürfen Sie dieses nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Spätestens am sechsten Tag werden die neuen Zulassungsdokumente von uns ausgestellt und an Sie versandt.
Die automatisierte Zulassung steht einen Monat unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, Aufhebung und Neuentscheidung durch die Zulassungsbehörde (vgl. § 23 Abs. 3 FZV)
6. Fahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten
Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen; zusätzlich:
Bei Neuzulassung / Tageszulassung / Wiederzulassung:
Vorläufigen Zulassungsnachweis sichtbar hinter die Frontscheibe legen.
Bei Umschreibung und Adressänderung:
"alten" Fahrzeugschein mitführen.
und die neuen Kennzeichenschilder an das Fahrzeug anbringen (sofern Sie nicht die bisherigen Kennzeichen beibehalten).
7. ggf. nach Posteingang der Dokumente: Kennzeichen bekleben
Wie die NRW-Stempelplaketten sowie die HU-Plakette auf die Kennzeichen zu kleben sind, entnehmen Sie nachstehenden Anleitungen:
- Klebeanleitung Kfz; alternativ
das i-Kfz Werbevideo auf der Startseite (min. 00:57 bis 1:24) schauen oder
Hinweis: Sollten Sie die Fahrzeugdokumente nicht binnen zehn Tagen erhalten haben, darf das Fahrzeug vorerst nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf!
Häufige Fragen zu i-Kfz
Warum kann ich keinen Zulassungsvorgang beginnen?
Nach dem Beitreibungserleichterungsgesetz (BEG NRW) dürfen wir Ihren Antrag ablehnen, wenn Ihrerseits Zahlungsrückstände aus früheren Zulassungsgebühren oder bei der Kfz-Steuer bestehen.
Wie erkenne ich, ob ein Fahrzeugdokument bereits entwertet ist?
Auf den Fahrzeugdokumenten sowie den NRW-Stempelplaketten der Kennzeichen befinden sich verdeckte Sicherheitscodes.
Ist ein Sicherheitscode eines Dokumentes freigelegt bzw. sichtbar, gilt dieses als entwertet und ist dadurch ungültig.
Ein Video, das zeigt, wie Sie die Kennzeichen und den Fahrzeugschein richtig entwerten finden Sie hier.
Eine Auswahl an Bildern, die die Suche nach den Sicherheitscodes erleichtert und dabei hilft zu erkennen, ob die Fahrzeugdokumente bereits entwertet sind, finden Sie auf der Website des BMDV unter der Überschrift "Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten".
Wie entziffere ich den Sicherheitscode richtig?
Einige Zeichen der Sicherheitscodes sind leider nicht eindeutig erkennbar.
Beispiel der Buchstabe "I":
Hierbei könnte es sich um ein kleines L (l) oder ein großes i (I) handeln.
Probieren Sie in diesen Fällen alle möglichen Varianten. Sofern Sie zu viele Fehlversuche haben, starten Sie den Vorgang neu. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns gerne per Mail mit einem Foto des Sicherheitscodes.
Warum wird meine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nicht angenommen?
Es gibt verschiedene Ablehnungsgründe, z. B.
1) Abweichende persönliche Daten
Das Portal gleicht die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers mit den Identifizierungsdaten im BundID-Konto ab. Liegt eine Abweichung - auch nur in der Schreibweise vor - wird die eVB abgelehnt.
Prüfen Sie daher, ob die persönlichen Daten, die Ihre Versicherung bei Ihrer eVB hinterlegt hat, 1:1 mit Ihren persönlichen Daten laut BundID-Konto übereinstimmen. Sollte ein Schreibfehler oder eine abweichende Schreibweise (z. B. "Str." statt "Straße") vorliegen, bitten Sie die Versicherung um Nachbesserung.
2) eVB darf nicht verwendet werden
Es kann vorkommen, dass die Verwendung der eVB an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, z. B.:
- Verwendung bis zu einem bestimmten Stichtag,
- Keine Abweichung von Halter und Versicherungsnehmer,
- Keine Saisonzulassung,
etc.
Prüfen Sie daher, die Voraussetzungen, die Ihre Versicherung fordert.
Warum zeigt das i-Kfz-Portal keine gültige Hauptuntersuchung (HU) an?
Sofern die HU für das Fahrzeug "frisch" erneutert wurde, muss der erstellte Prüfbericht von Ihrer Prüforganisation zunächst übermittelt werden. Geben Sie Ihrer Prüfstelle ein paar Tage Zeit.
Was passiert, wenn ich den Zulassungsbescheid nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen habe?
Haben Sie den Bereitstellungszeitraum von 30 Minuten überschritten, muss der Vorgang von uns nachbearbeitet werden (vgl. unter Schritt 5 - Rechtsfolge). In diesem Fall erhalten Sie regelmäßig binnen drei Werktagen eine Rückmeldung von uns.
Tipp: Ist der Bereitstellungszeitraum von 30 Minuten noch nicht abgelaufen und haben Sie sich versehentlich aus dem i-Kfz-Portal abgemeldet, können Sie die Unterlagen herunterladen, wenn Sie sich erneut anmelden.
Warum erhalte ich nach Abschluss keinen Bescheid und keine zeitnahe Rückmeldung?
Dies kann verschiedene Ursachen haben:
1. Der Bescheid wurde nicht heruntergeladen
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorgangs werden Ihnen die automatisiert erstellten Unterlagen über das i-Kfz-Portal stets zum Download bereitgestellt.
Sollten Sie sich versehentlich aus dem i-Kfz-Portal abgemeldet haben, können Sie die Unterlagen bis 30 zu Minuten nach Vorgangsabschluss weiterhin herunterladen, wenn Sie sich erneut anmelden.
Haben Sie den Zeitraum von 30 Minuten überschritten, muss der Vorgang von uns nachbearbeitet werden (vgl. unter Schritt 5 - Rechtsfolge). In diesem Fall erhalten Sie regelmäßig binnen drei Werktagen eine Rückmeldung von uns.
2. Der Antrag wurde über private Drittanbieter gestellt
Sollten Sie die Zulassung über das Online-Portal eines privaten Drittanbieters beantragt haben, wenden Sie sich bitte an diesen.
Hinweis: Um zusätzliche Kosten zu vermeinden, sollten Sie den Antrag stets über das i-Kfz-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde stellen!
3. Die Bearbeitung oder der Versand ist verzögert erfolgt
Die Bearbeitung durch uns wird in der Regel am sechsten Tag abgeschlossen. Im Anschluss werden die Unterlagen an Sie versandt. Bitte überprüfen Sie, ob ggf. aufgrund des Wochenendes oder wegen anstehender Feiertage mit einer verspäteten Zustellung zu rechnen ist. Andernfalls kontaktieren Sie uns gerne per Mail.
Wie kann mein Unternehmen Zulassungen für Kunden online beantragen?
Zulassungen online in Vertretung für andere Personen beantragen können juristische Personen, die
mehr als 500 Vorgänge pro Jahr vorweisen können und
einen Zugang zur Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) besitzen.
Infos zu den Voraussetzungen und der Beantragung des Zugangs zur GKS finden Sie hier.
Kann ich i-Kfz trotz Auskunfts- oder Übermittlungssperre im Melderegister nutzen?
Ja, solange Sie nicht zusätzlich eine Übermittlungssperre im Zentralen-Fahrzeug-Register (ZFZR) besitzen. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin vor Ort.
Wie kann ich mein bisheriges Kennzeichen für ein neues Fahrzeug übernehmen?
Möchten Sie das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug nutzen, wählen Sie bei der Abmeldung die Option „Keine Reservierung“.
Unser System gibt das Kennzeichen automatisch wieder frei. Dies kann bis zu einen Tag in Anspruch nehmen.
Im Anschluss können Sie das gewünschte Kennzeichen über die Kennzeichenreservierung auf dieser Website reservieren.
Haben Sie das Kennzeichen im Rahmen der Abmeldung als Verbleibskennzeichen reservieren lassen, kontaktieren Sie uns per Mail.
Warum kann ich mein reserviertes Kennzeichen nicht übernehmen?
1) Möglichkeit: Das Kennzeichen wurde für dasselbe Fahrzeug reserviert
Sie haben das Kennzeichen im Rahmen der Abmeldung per i-Kfz für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs innerhalb eines Jahres reserviert.
Wollen Sie das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden, muss die Reservierung händisch durch uns korrigiert werden. Dies ist möglich, solange das Fahrzeug, dem das Kennzeichen zuvor zugeteilt war, nicht erneut zugelassen wurde. Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail.
2) Möglichkeit: Die Nachbearbeitung in der Zulassungsstelle steht aus
Bevor Ihr Kennzeichen weiterverwendet werden kann, ist eine Nachbearbeitung in der Zulassungsstelle erforderlich. Dies kann bis zu einem Werktag in Anspruch nehmen.