Anhänger-Tempo-100 km/h-Plakette
Sie möchten mit Ihrem Anhänger auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren dürfen?
Wählen Sie hier den passenden Service aus:
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Eine Anhänger-Tempo-100 km/h-Plakette kann nicht per i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Informationen
Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
PKW mit Anhänger,
mehrspurige Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und
Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu
3,5 t mit Anhänger,
Das Vorliegen der technischen Voraussetzungen können Sie mit einer Herstellerbescheinigung oder einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung nachweisen.
Andernfalls ist der Anhänger zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation vorzuführen. Diese stellt fest, ob bei Ihrem Anhänger die technsichen Voraussetzungen vorliegen. Wenden Sie sich bei Rückfragen zu technischen Voraussetzugen an die Prüforganisationen.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
ggf. einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen (nur sofern noch nicht eingetragen), z. B.:
eine Herstellerbescheinigung
eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder
ein Gutachten einer Prüforganisation; dann zusätzlich den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
einen Tempo-100 km/h-Aufkleber
ein elektronisches Zahlungsmittel
Gebühren
ab 3,80 EUR
Hinweis zum Erwerb des Tempo-100 km/h-Aufklebers
Den Tempo-100 km/h-Aufkleber können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Im Rahmen der Änderung ist der Aufkleber zur Anbringung einer NRW-Stempelplakette vorzulegen.
Hinweise zur Gültigkeit der Tempo-100 km/h-Plakette
Allgemein
Die in Deutschland allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h innerorts und 80 km/h außerorts gelten weiterhin (vgl. § 3 StVO).
Die 100 km/h-Zulassung für den Anhänger gilt lediglich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und insbesondere unter der Voraussetzung, dass die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre (erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum) und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein (vgl. 9. Ausnahmeverordnung zur StVO).
Nach Verkauf des Fahrzeugs
Die gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette behält Ihre Gültigkeit auch nach einem Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.