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Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Information
Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t sind vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
soweit zugelassen: die bisherigen Kennzeichen
eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
ein SEPA-Lastschriftmandat (unterzeichnet durch Kontoinhaber und Halter)
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
Gebühr
ab 34,60 EUR
Hinweis zum Erwerb der Kennzeichen
Kennzeichenschilder können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Im Rahmen der Zulassung sind die Kennzeichenschilder zur Siegelung, das heißt zum Aufkleben der Stempelplaketten, vorzulegen.
Hinweis zur Gültigkeit
Das Ausfuhrkennzeichen darf höchstens bis zu dem Tag genutzt werden, der rechtsseitig im roten Bereich in das Kennzeichen geprägt ist. Im obenstehenden Muster wäre dies der 09.09.2010.
Im Allgemeinen kann der Gültigkeitszeitraum eines Ausfuhrkennzeichens maximal einen Monat betragen.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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