Sie möchten ein Fahrzeug auf einen besonderen Halter zulassen?
Um ein Fahrzeug auf einen minderjährigen Halter zuzulassen muss dieser:
eine Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "H", "Bl", "aG" , "G" oder "Gl" vorweisen oder
die für das Fahrzeug erforderliche (vorläufige) Fahrerlaubnis besitzen.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
die Ausweise der Erziehungsberechtigten
einen Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Fahrerlaubnis
Juristische Personen
Sie benötigen:
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung
Einzelfirmen
Sie benötigen:
die Gewerbeanmeldung
ein Ausweisdokument des Firmeninhabers
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Sie benötigen:
die Gewerbeanmeldung oder den Gesellschaftsvertrag
das Original-Ausweisdokument eines Gesellschafters
Hinweis: Es ist der Ausweis des Gesellschafters vorzulegen, dessen Gewerbeanmeldung vorgelegt wird.
Freiberufliche Tätigkeiten
Sie benötigen:
einen Nachweis durch eine Kammer (z. B. Ärztekammer) oder einen Kopfbogen Ihrer Firma
ein Ausweisdokument des freiberuflich Tätigen
Vereine
Sie benötigen:
einen Vereinsregisterauszug
ggf. aktueller Vereinskopfbogen
Original Ausweisdokument des Vorsitzenden
Hinweis: Ist keine Vereinsanschrift im Vereinsregisterauszug eingetragen und kann kein aktueller Vereinskopfbogen vorgelegt werden, wird auf die Anschrift des Vorsitzenden zugelassen.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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