Sie benötigen eine Ersatzdokument Ihrer Betriebserlaubnis?
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Eine Ersatz-Betriebserlaubnis kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Informationen zum Verfahren
Wir stellen auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese können Sie nutzen zur
Vorlage beim Hersteller zwecks Ausstellung einer Zweitschrift
Vorlage bei der Prüforganisation zwecks Durchführung einer Begutachtung gemäß § 21 StVZO, sofern der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt.
Im Falle der Begutachtung durch die Prüforganisation ist anschließend die Erteilung der Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Gebühr
ab 10,50 EUR
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.
Bitte wählen Sie aus, für welche Kategorien Sie Cookies erlauben möchten:
Login | |
Google Analytics, ... | |
YouTube, ... | |
Google Maps, OpenStreetMaps, ... | |
Facebook, Twitter, ... | |
... |