Ihr Fahrzeugbrief (und ggf. zusätzlich der Fahrzeugschein) ist verloren oder gestohlen?
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ein Ersatzbrief kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Nachweis des Verlustes oder Diebstahls, d. h.
eine Versicherung an Eides statt, wahlweise
persönlich in der Zulassungsstelle oder
eine Diebstahlsanzeige der Polizei
ein gültiges Ausweisdokument des Halters
Gebühren
ab 60,00 EUR
Hinweis zum Verfahren
Da der Fahrzeugbrief über die Verfügungsberechtigung bestimmt, wird dieser bei Verlust oder Diebstahl über einen Zeitraum von 14 Tagen öffentlich im Verkehrsblatt aufgeboten. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt und ggf. ein Halterwechsels vorgenommen werden.
Eine Ausnahme bildet ein klares Eigentumsverhältnis bei einem Sterbefall. Nehmen Sie zur Einschätzung des Sachverhalts gerne vorab Kontakt zu uns auf.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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