Sie müssen wissen, auf welche Person ein Fahrzeug zugelassen ist?
Voraussetzung
Sie benötigen die Auskunft aus dem Fahrzeugregister
zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
oder
zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße.
Die Registerauskunft ist den genannten Zwecken vorbehalten (vgl. e. A. § 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)).
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
einen formlosen, begründerten Antrag, insbesondere
das betreffende Kennzeichen oder
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN),
Angaben zur Tat, das heißt
Ihre persönlichen Daten (d. h. vollständiger Name + Anschrift)
Die Anfrage kann schriftlich oder per Mail gestellt werden.
Gebühren
ab 5,10 EUR
Die Gebühren werden auch für Negativauskünfte festgesetzt.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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