Sie haben ein Fahrzeug aus dem Ausland gekauft oder Ihr Fahrzeug war zuletzt dort zugelassen?
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland per i-Kfz ist nicht möglich. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
die Konformitätsbescheinigung bzw. das COC (Certificate of Conformity); andernfalls
ein Gutachten gem. § 21 StVZO
soweit zugelassen: die Kennzeichen aus dem Ausland
einen Nachweis über den Fahrzeugstandort im Inland, wahlweise:
eine schriftliche Bestätigung des Händlers oder
eine aktuelles Gutachten einer Prüforganisation oder
Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle
Sofern das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land kommt:
Gutachten gem. § 21 StVZO und
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. eine Sicherheitsprüfung)
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
ein SEPA-Lastschriftmandat (unterzeichnet durch Kontoinhaber und Halter)
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
Gebühren
ab 34,40 EUR
Hinweis zum Erwerb der Kennzeichenschilder
Kennzeichenschilder können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Reservieren Sie das Kennzeichen vor dem Kauf über unsere Website. Im Rahmen der Zulassung sind die Kennzeichenschilder zur Siegelung, das heißt zum Aufkleben der NRW-Stempelplaketten, vorzulegen.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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