Sie möchten Ihr vorhandenes Kennzeichenschild erneuern?
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ersatz-Kennzeichen können nicht über i-Kfz beantragt werden. Sonstige Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Voraussetzungen der Neuausstellung desselben Kennzeichens
Kennzeichen müssen mit intakten NRW-Stempelplaketten vorgelegt und dürfen erst nach Aufforderung entstempelt werden.
Ist ein Kennzeichen verloren, gestohlen oder dessen NRW-Stempelplakette stark beschädigt, müssen wir das Kennzeichen sperren. Dann ist die Änderung des Kennzeichens, ein Kennzeichenwechsel, erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Gebühr
ab 4,40 EUR
Hinweis zum Erwerb der neuen Kennzeichen
Kennzeichenschilder können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Im Rahmen der Ausstellung neuer Kennzeichenschilder sind diese zur sog. Neusiegelung, das heißt zum Aufkleben der NRW-Stempelplaketten, vorzulegen.
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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