Ihr Name hat sich geändert, z. B. durch Heirat, Scheidung oder Namens- und Geschlechtsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz?
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Eine Namensänderung kann nicht über i-Kfz erfolgen. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
z. B. durch Bescheinigung des Standesamtes
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
Gebühren
ab 12,30 EUR
Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Zulassungsstelle Rheine
Bayernstr. 58
48429 Rheine
Zulassungsstelle Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
Hotline: 02551/69-2049
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