Rotes Oldtimerkennzeichen
Sie besitzen mehrere Oldtimer, die Sie nicht regelmäßig fahren?
Wählen Sie hier den passenden Service aus:
Aktuelle Informationen für Kennzeicheninhaber
Ansprechpartner für rote Kennzeichen
Steinfurt Frau Elshoff | kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de Tel.: 02551/69-1344 |
Rheine Frau Wegmann Frau Dolle | zulassung.rh@kreis-steinfurt.de Tel.: 02551/69-4119 Tel.: 02551/69-4115 |
Tecklenburg Frau Mentrup Frau Berghaus | zulassung.te@kreis-steinfurt.de Tel.: 02551/69-3752 Tel.: 02551/69-3747 |
Erforderliche Unterlagen - Änderung des Fahrzeugscheinheftes -
Die Änderung des Fahrzeugscheinheftes ist erforderlich
- wegen Namens - oder Adressänderung,
- zur Aufnahme oder Löschung eines Fahrzeugs.
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ein rotes Oldtimerkennzeichen kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Sonstige Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Voraussetzungen des roten Oldtimerkennzeichens
Sie nutzen Ihre Fahrzeuge nur
zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen,
für An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen und/oder
für Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge
sind als Person zuverlässig und Ihre Fahrzeuge sind
min. 30 Jahre alt und
wurden von einem Sachverständigen im Rahmen einer Begutachtung nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Oldtimer eingestuft?
Dann kommt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens für Sie in Betracht!
Vor- und Nachteile
+ Steuererleichterung: Nicht jedes Fahrzeug, sondern die Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens wird mit einem pauschalen Kfz-Steuersatz besteuert, der regelmäßig günstiger ist. Nähere Informationen bietet die Website des Zolls.
+ Befreiung von Umweltzonen: Oldtimer dürfen ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren.
+ Wegfall der HU-Pflicht: Die Oldtimer benötigen lediglich bei der Aufnahme auf das rote Oldtimerkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung. Danach entfällt die regelmäßige HU-Pflicht.
- Keine alltägliche Nutzung: Das rote Oldtimerkennzeichen ist an einen begrenzten Verwendungszweck gebunden (siehe: Voraussetzungen).
- Keine zeitgleiche Nutzung: Bei der Zuteilung werden abhängig von der Fahrzeugart max. zwei Kennzeichen ausgegeben, die immer nur an einem Fahrzeug verwendet werden dürfen.
- Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches: Sie müssen die Fahrten, die Sie mit dem roten Kennzeichen tätigen, ordentlich dokumentieren.
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung des Antrags benötigen wir vorab folgende Unterlagen:
Für die Zuteilung des Kennzeichens:
einen formlosen Antrag mit den persönlichen Daten
- ein Ausweisdokument des Halters
polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) für rote Kennzeichen
Je Fahrzeug (auch bei nachträglicher Aufnahme):
- den Fahrzeugschein
- den Fahrzeugbrief; falls verlustig:
- einen Eigentumsnachweis und
- ein Gutachten gem. § 21 StVZO
soweit zugelassen: die bisherigen unbeschädigten Kennzeichen
- ein Gutachten nach § 23 StVZO
- eine gültige Hauptuntersuchung
ein SEPA-Lastschriftmandat (unterzeichnet durch Kontoinhaber und Halter)
- ein elektronisches Zahlungsmittel
Nach Eingang und Prüfung des vollständigen Antrags setzen wir uns zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung
Gebühren
Erstmalige Zuteilung: ab 80,00 EUR
Hinweis zum Erwerb der Kennzeichen
Kennzeichenschilder können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Im Rahmen der Zulassung sind die Kennzeichenschilder zur Siegelung, das heißt zum Aufkleben der NRW-Stempelplaketten, vorzulegen.