Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs mitteilen (Veräußerungsanzeige)
Sie haben ein zugelassenes Fahrzeug verkauft? Dann sind Sie verpflichtet, uns hierüber zu informieren!
Wählen Sie hier den passenden Service aus:
Allgemeine Informationen
Informationen zum Fahrzeugverkauf
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, kann es passieren, dass der Käufer es nicht abmeldet oder auf seinen Namen umschreibt. In diesem Fall bleiben Sie offiziell der Halter – und müssen möglicherweise weiterhin Kfz-Steuer und Versicherung bezahlen.
Unser Tipp: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug am besten immer abgemeldet. Das geht ganz einfach online über das i-Kfz-Portal – wann und wo Sie möchten. Infos dazu finden Sie hier.
Falls Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen verkauft und an den Käufer übergeben haben, senden Sie uns bitte eine Kopie des Kaufvertrags zu. Wir versuchen dann, die Abmeldung oder Ummeldung auf den neuen Halter in die Wege zu leiten.
Bitte beachten Sie: Die sogenannte „Abmeldung von Amts wegen“ dauert oft lange – besonders dann, wenn der Käufer nicht klar zu ermitteln ist oder das Fahrzeug ins Ausland ging. In solchen Fällen ist es oft sehr schwierig oder sogar fast unmöglich, das Fahrzeug noch ordnungsgemäß abzumelden.
In vielen Fällen melden europäische Länder die neue Zulassung an die deutschen Behörden innerhalb von zwei Monaten – aber nicht immer. Falls diese Meldung ausbleibt, müssen Sie nachweisen, dass das Auto im Ausland zugelassen wurde. Das ist oft aufwendig und außerhalb Europas kaum zu schaffen.
Deshalb unser Rat: Wenn möglich, melden Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf ab – das ist der sicherste Weg.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
einen vollständigen Kaufvertrag, inklusive
des Kennzeichens,
des vollständigen Names und der Anschrift des Käufers,
der Bestätigung, dass der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheiniung Teil I) übergeben wurde,
der Unterschriften von Käufer und Verkäufer.
Alternativ: eine formlose Mitteilung, die Folgendes enthält:
das Kennzeichen,
den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers,
die Bestätigung des Käufers, dass der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheiniung Teil I) übergeben wurde.
Über den Verkauf können Sie uns schriftlich oder per Mail informieren.
Wichtig: Identität des Käufers prüfen!
Um sicherzustellen, dass der Käufer keine falsche Identität vortäuscht, sollten Sie sich in jedem Fall den Ausweis zeigen lassen und prüfen, dass es sich um diesselbe Person handelt.
Erweist sich eine Identität im Nachhinein als vorgetäuscht, wird es Ihnen kaum noch möglich sein, die verantwortliche Person zu ermitteln.