Wechselkennzeichen
Sie wollen zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse auf ein Kennzeichen zulassen?
Wählen Sie hier den passenden Service aus:
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Ein Wechselkennzeichen kann nicht über i-Kfz beantragt werden. Weitere Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz finden Sie hier.
Voraussetzungen für das Wechselkennzeichen
die Fahrzeuge fallen in dieselbe Fahrzeugklasse (M1, L, O1) und
die Kennzeichen können (hinsichtlich der Abmessungen) an beiden Fahrzeugen verwendet werden
Nachteile
Die Fahrzeuge können nicht zeitgleich genutzt werden.
Das Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden.
Keine Steuerermäßigung
Bei einer nachträglichen Zuteilung des Wechselkennzeichens entstehen zusätzliche Gebühren.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
Je Fahrzeug:
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
bei Neufahrzeugen stattdessen: das COC (Certificate of Conformity, Konformitätsbescheinigung)
soweit zugelassen: die bisherigen Kennzeichen
eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. eine Sicherheitsprüfung)
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
ein SEPA-Lastschriftmandat (unterzeichnet durch Kontoinhaber und Halter)
Für die Zuteilung des Wechselkennzeichens zusätzlich:
- ein Ausweisdokument des Halters
ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
- die neuen Kennzeichenschilder
- ein elektronisches Zahlungsmittel
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. Da der Antrag für ein Wechselkennzeichen zwei Fahrzeuge betrifft und verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, variieren die Gebühren je nach Fall.
Hinweis zum Erwerb der neuen Kennzeichen
Kennzeichenschilder können Sie bei einem privaten Anbieter - auch in der Nähe des Kreishauses - kaufen. Reservieren Sie das Kennzeichen vor dem Kauf über unsere Website. Im Rahmen der Zulassung sind die Kennzeichenschilder zur Siegelung, das heißt zum Aufkleben der NRW-Stempelplaketten, vorzulegen.
!Beachten Sie die Besonderheit des Wechselkennzeichens!
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem festen Teil je Fahrzeug und einem abnehmbaren Zusatzteil, das an das Fahrzeug angebracht wird, das gerade genutzt wird.