Wiederzulassung
Das Fahrzeug war zuletzt auf Sie zugelassen, ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll wieder auf Sie zugelassen (angemeldet) werden?
Online-Zulassung i-Kfz
Wiederzulassungen sind internetbasiert möglich - weitere Infos finden Sie hier.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
- ein Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- ein elektronisches Zahlungsmittel
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist zusätzlich erforderlich, wenn sich Ihr Name geändert hat, Sie noch einen "alten" Fahrzeugschein und -brief besitzen, sich die Kennzeichenkombination ändern soll, Sie einen Saisonzeitraum hinzufügen, ändern oder entfernen wollen, eine technische Änderung mit eingetragen werden muss oderdas Fahrzeug einen Kennzeichenzusatz erhalten soll, also als Oldtimer (H-Kennzeichen) oder Elektrofahrzeug (E-Kennzeichen) zugelassen werden soll
Sie kommen nicht selbst sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen Sie weiterhin:
- eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Minderjährige Person als Halter • Juristische Person als Halter (Firma etc.)
Gebühren:
ab 13,40 EUR (internetbasiert)
ab 23,30 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle