In
 vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an 
die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht
 möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die 
Abwasserbeseiti-gung durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Für die 
Genehmigung/Erlaubnis und Überwachung dieser Kleinkläranlagen ist die 
Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt zuständig. 
Die 
Baugrundsätze können Sie dem Merkblatt zu Kleinkläranlagen entneh-men. 
Bei der Bauausführung sind insbesondere folgende technischen Re-geln zu 
beachten:
- DIN
     EN 12566 und DIN 4261 
 
- das Arbeitsblatt DWA-A 221 Grundsätze für die Verwendung von
     Kleinkläranlagen, zu bestellen bei „Deutsche Vereinigung für
     Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)"
- das Arbeitsblatt DWA-A 262: Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von
     Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen
     Reinigung kommunalen Abwassers, zu bestellen bei „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und
     Abfall e.V. (DWA)"
Genehmigung von Kleinkläranlagen
Abwasserteiche
 und bepflanzte Bodenfilter sind als Abwasserbehand-lungsanlage 
genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind Kleinkläranlagen
 mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung (Bauart-zulassung) oder einem Gutachten einer fachlich geeigneten
Institution mit freiwilliger Herstellererklärung (Festbett-, Tropfkörper-, Belebungsanlagen z. B. SBR-Verfahren).
In jedem Falle ist aber das Versickern des 
gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer 
erlaubnispflichtig. Für einen Antrag verwenden Sie dazu einfach unser Formular (PDF; 272 KB), aus dem sich auch die notwendigen Unterlagen ergeben. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zu Kleinkläranlagen (PDF; 102 KB). Die Gebühren für eine Erlaubnis betragen mindestens 200 €.
Beim
 Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine regelmäßige Zustands- und 
Funktionskontrolle durch den Betreiber ebenso unerlässlich wie eine 
regelmäßige Wartung der Anlage durch eine Fachfirma.
Neben einer regelmäßigen Zustands- und Funktionskontrolle durch den Betreiber, werden die Anlagen durch eine Fachfirma regelmäßig gewartet. Eine Liste der dem Kreis Steinfurt bekannten Wartungsfirmen finden Sie hier.  Allgemeine Informationen zum Thema sowie Einbau- und Wartungsfirmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Vereinigung für Wasserwirtschaft e.V. NRW (DWA) und des Bildungszentrums für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW).
Bei Fragen können Sie sich gerne an den Ansprechpartner für Ihren Ort wenden.