Genehmigungsverfahren

In Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden alle Belange aus dem Bereich Umwelt (Lärm, Luft, Wasser, Abfall usw.) geprüft. Die Immissionsschutzbehörde ist führende Stelle für die Durchführung des Verfahrens. Andere Stellen werden im Rahmen des Verfahrens beteiligt und haben somit die Möglichkeit ihre Belange mitzuteilen und durchzusetzen.

Einen Überblick über den allgemeinen Verfahrensablauf inklusive der dazugehörigen behördlichen Fristen finden Sie in dem Ablaufschema (vergrößerte Ansicht: hier). Für weiterführende Informationen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpersonen (Themenbereich 4).

 

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