Bodenschätzung und Ertragsmesszahl

Die Bodenschätzung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Bewertung landwirtschaftlicher Flächen. Grundlage ist das Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG). Die Erhebung der Daten der Bodenschätzung erfolgt durch die Finanzverwaltung anhand eines festgelegten Schätzungsrahmens.

Die auf Grund des BodSchätzG ermittelten Ergebnisse der Bodenschätzung werden nach § 11 Absatz 7 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) im Liegenschaftskataster geführt.

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ergibt sich nach einer mathematischen Formel direkt aus den Ergebnissen der Bodenschätzung. 

Die EMZ wird automatisch berechnet aus:

-  der Größe der Fläche (in Ar) und

- der sogenannten Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahl) als Ergebnis der Bodenschätzung

   

EMZ = Fläche x Wertzahl

Die Ertragsmesszahl drückt dabei gem. § 9 BodSchätzG die natürliche Ertragsfähigkeit einer geschätzten Fläche aus.

Eine Aktualisierung oder Änderung der Bodenschätzungsergebnisse und der daraus resultierenden EMZ kann nur durch eine Nachschätzung seitens der Finanzverwaltung erfolgen.

 

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