Bodenschätzung und Ertragsmesszahl
Die Bodenschätzung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Bewertung landwirtschaftlicher Flächen. Grundlage ist das Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG). Die Erhebung der Daten der Bodenschätzung erfolgt durch die Finanzverwaltung anhand eines festgelegten Schätzungsrahmens.
Die auf Grund des BodSchätzG ermittelten Ergebnisse der Bodenschätzung werden nach § 11 Absatz 7 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) im Liegenschaftskataster geführt.
Die Ertragsmesszahl (EMZ) ergibt sich nach einer mathematischen Formel direkt aus den Ergebnissen der Bodenschätzung.
Die EMZ wird automatisch berechnet aus:
- der Größe der Fläche (in Ar) und
- der sogenannten Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahl) als Ergebnis der Bodenschätzung
EMZ = Fläche x Wertzahl
Die Ertragsmesszahl drückt dabei gem. § 9 BodSchätzG die natürliche Ertragsfähigkeit einer geschätzten Fläche aus.
Eine Aktualisierung oder Änderung der Bodenschätzungsergebnisse und der daraus resultierenden EMZ kann nur durch eine Nachschätzung seitens der Finanzverwaltung erfolgen.
