Informationen für Vermessungsstellen

Kommunikationswege für Vermessungsstellen

Bitte nutzen Sie nachfolgende Kommunikationswege:

Dokumente im Rahmen von Übernahmeanträgen senden Sie bitte an: vermessungsschriften@kreis-steinfurt.de

Die Meldungen von Vermessungsvorhaben nach § 12 Nr. 1 VermKatG NRW senden Sie bitte an: katasteramt@kreis-steinfurt.de

Vermessungsunterlagen und die Reservierung von Punktnummern für die Liegenschaftsvermessung nach § 12 Nr. 1 VermKatG NRW können Sie über das Portal Vermessungsunterlagen NRW  anfordern. 

Vermessungsunterlagen für alle übrigen Vermessungsvorhaben können sie gebührenpflichtig bestellen unter: katasteramt@kreis-steinfurt.de


Bodenbewegungsgebiet

Im Kreis Steinfurt gibt es Bereiche mit Bodenbewegungen. Dieses befinden sich überwiegend im Nordnordosten der Gemarkung Ibbenbüren, sowie teilweise im Süden der Gemarkungen Mettingen, Recke und Westerkappeln.

Auch nach Beendigung des untertägigen Abbaus von Steinkohle treten insbesondere im Bereich der Abbaukanten, horizontale und vertikale Lageverschiebungen auf.

Im Bodenbewegungsgebiet kommt es zu Einschränkungen bei der Bestimmung von Koordinaten mittels GNSS. In Bereichen mit festgestellten Lageverschiebungen ist der Katasternachweis unter Zuziehung der unmittelbaren Nachbarschaftsbeziehungen auszuwerten.

Das folgende PDF-Dokument zeigt das Bodenbewegungsgebiet im Kreis Steinfurt und enthält wichtige Informationen über Besonderheiten und die Vorgehensweise bei Fortführungsvermessungen.

Grenznahe Gebäudeeinmessung im Bodenbewegungsgebiet (BBG)

Vermessungen im Bodenbewegungsgebiet (BBG) (Stand: 01.03.2020)

Bodenbewegungsgebiet im Kreis Steinfurt (Stand: 01.03.2020)

 

Hinweise zum Portal Vermessungsunterlagen NRW

Bei allgemeinen Anfragen zum Umfang der Vermessungsunterlagen oder bei fehlenden Unterlagen kontaktieren Sie bitte den Katasterservice (Kontaktdaten rechts).

  • Zur optimalen räumlichen Recherche sollten die Flurstücksnummern der Flurstücke, die von Interesse sind, innerhalb des festzulegenden Umrings des "Antragsgebietes" liegen. Ein Anschneiden dieser Flurstücke reicht oftmals nicht aus.
  • Nicht alle Fortführungsrisse und Neuvermessungsrisse sind flächendeckend georeferenziert, so dass eine Vollständigkeit der Risse zurzeit nicht immer garantiert werden kann.
  • Die Pflege der AP-Karten wurde eingestellt.
  • Unterlagen des Urkatasters und der Markenteilung stehen zurzeit noch nicht zur Verfügung.
 

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