Informationen zu Nutzungsrechten

Amtliche Produkte des Liegenschaftskatasters

Die amtlichen Produkte des Liegenschaftskatasters (Standardausgaben) im PDF-Format dürfen in den Originaldokumenten nicht bearbeitet und somit verändert werden.

Die Nutzung der Geobasisdaten regelt § 11 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

Geobasisdaten ohne Eigentümerangaben

Grundsätzlich gilt für die Geobasisdaten die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0), sofern es sich nicht um die Nutzung eines amtlichen Dokumentes des Liegenschaftskatasters (Standardausgabe oder Liegenschaftskatasterakte) handelt.

Geobasisdaten mit Eigentümerangaben

Die Erlaubnis zur Nutzung erhält nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Für die Nutzung der geschützten Daten ist ein gesonderter Antrag erforderlich.


GeoExplorerWeb_Antrag_mit_Verpflichtungserklärung


Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus und berücksichtigen Sie die beigefügten Hinweise. Das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formulare senden Sie bitte an:

Kreis Steinfurt
-Vermessungs- und Katasteramt-
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt

Mit Bewilligung des Antrages, werden jedem Nutzenden eine Nutzerkennung, sowie ein Passwort übermittelt.

Die Nutzung der Geobasisdaten regelt § 11 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW).

 

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