Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)


1.     Verantwortlicher

Kreis Steinfurt 

Der Landrat

Tecklenburger Str. 10

48565 Steinfurt

Telefon 02551 69-0

post@kreis-steinfurt.de

www.kreis-steinfurt.de

 

2.     Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Steinfurt Datenschutzbeauftragte/r

Tecklenburger Str. 10

48565 Steinfurt

Telefon 02551 69-1285

 datenschutz@kreis-steinfurt.de 

 

3.     Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2 – 4

40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0

Fax 0211 38424-999

poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de

 

4.     Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten dienen dem Vermessungs- und Katasteramt zur ordnungsgemäßen Durchführung des gesetzlichen oder von Ihnen erteilten Auftrages (Abgabe von digitalen oder analogen Produkten, Erteilung von Auskünften, Durchführung einer Vermessung, Kostenkalkulation …). Sie sind unter Umständen dazu verpflichtet am Verfahren mitzuwirken und damit personenbezogene Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den aufgeführten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Weiter werden die Daten zur digitalen, telefonischen oder schriftlichen Kommunikation mit Ihnen, sowie zur Rechnungsbearbeitung, benötigt. Die Weigerung, die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten anzugeben, kann dazu führen, dass Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden kann. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, c oder e der DSGVO verarbeitet.

 

5.     Rechtsgrundlagen:

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW)

Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse

Die Führung des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Liegenschaftskatastererlass – LiegKatErl)

Richtlinien zur Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster (Übereinstimmungs-Richtlinien)

Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten (GeoBasisBNErl NRW)

Erhebung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen (Erhebungserlass – ErhE).

 

6.     Datenerhebung bei anderen Stellen

Für die Erfüllung der unterschiedlichen Aufgaben stammen die Daten aus verschiedenen Quellen.

  • Direkt erhobene Daten
  • Einsicht in amtliche Register (Kataster, Grundbuch, Finanzverwaltung, Handelsregister, …)
  • Es werden abhängig vom Auftrag im wesentlichen fogende Daten verarbeitet:
  • Name; Anschrift
  • Geschlecht; Geburtsdatum (evtl. Familienstand)
  • Kommunikationsverbindungen
  • Eigentums- und Besitzverhältnisse
  • Grundstücksbezogene Informationen aus Grundbuch, Kataster und weiteren amtlichen Verzeichnissen

 

7.     Datenweitergabe an Dritte

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, oder wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind. Wird durch den Auftrag die Fortführung des Liegenschaftskatasters veranlasst, werden personenbezogene Daten im gesetzlich geregelten Umfang an das Grundbuchamt und an die Finanzbehörde übermittelt (§ 13 Abs. 4 VermKatG NRW und Nummer 10.4 Liegenschaftskatastererlass (LiegKatErl). Ihre Daten im notwendigen Umfang erhält ebenfalls, die kreisinterne Finanzbuchhaltung für die Abwicklung von Rechnungsangelegenheiten.

 

8.     Dauer der Speicherung

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht. Innerhalb der genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO: Maßgebend für die Speicherung sind hierbei der § 25 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW) und die Nr. 14 in Verbindung mit der Anlage 4 des Liegenschaftskatastererlasses Fristen nach Anlage 4:

Dauerhaft:            Grenzniederschriften, Vollmachten, Benachrichtigungen 

Dreißig Jahre:       Fortführungsnachweise

Zehn Jahre:           Anträge, Schriftwechsel, Gebührenbescheide

Ein Jahr:                 Fortführungs- und Eigentümermitteilungen

 

9.     Rechte der Betroffenen

Nach der Datenschutz - Grundverordnung stehen Ihnen die nachfolgenden Rechte zu:

  • Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht, auf Berichtigung fehlerhafter oder unvollständiger Daten (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO), soweit die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen.
  • Sie haben das Recht auf Beschwerde über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch uns bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). 

Kein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt vor, wenn die gesetzlichen oder fachlichen Vorschriften die Verarbeitung vorsehen (z.B. § 14 Abs. 2 Vermessungs- und Katastergesetz – Berechtigtes Interesse; § 16 Vermessungs- und Katastergesetz -Pflichten; 24.2.1 Erhebungserlass – Identitätsnachweis; u.a.)

 

 

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