Grenzvermessung
Sollten Unsicherheiten über den Verlauf einer Grenze bestehen, wird diese auf Antrag vermessen. Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen auf der Grundlage der Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort überprüft und Grenzzeichen bei Bedarf erneuert. In einem Grenztermin wird den Beteiligten das Ergebnis der Grenzvermessung vor Ort angezeigt und erläutert. Mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift wird der Grenzverlauf dokumentiert und beurkundet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Antragstellung
Jede Grundstückseigentümerin oder jeder Grundstückseigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte, sowie jede andere Person mit Einwilligung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers sind berechtigt einen Antrag zu stellen. Der Antrag bedarf der Schriftform (Brief, Mail).
Der Antrag kann auf folgendem Weg gestellt werden:
per Antragsformular (Download)
Kosten
Die Kosten werden nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Anzahl der Grenzpunkte
- Bodenrichtwerte