Bescheinigung nach § 1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen bzw. nicht betroffen sind, denn oft beziehen sich die Bewilligungen auf historische Flurstücksbezeichnungen. Bei der Teilung eines, mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Wegerecht) belasteten Grundstücks, kann die neu gebildete Teilfläche, die komplett außerhalb der Grunddienstbarkeit liegt, lastenfrei gestellt werden. Mit der Bescheinigung zur lastenfreien Abschreibung von Grundstücksteilen außerhalb des Ausübungsbereichs von Grunddienstbarkeiten gem. § 1026 BGB wird attestiert, dass sich eine örtlich begrenzte Dienstbarkeit nur auf einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt. Voraussetzung ist, dass sich die Ausdehnung der Grunddienstbarkeit aus den vorhandenen Unterlagen ermitteln lässt.
Dem jeweiligen Grundbuchamt steht es frei, diese Bescheinigung zu akzeptieren. Die Bescheinigung dient dem Grundbuchamt lediglich als Entscheidungshilfe.
Antragstellung
per Antragsformular (Download)
Kosten
Die Kosten werden nach folgenden Kriterien ermittelt: (VermWertKostO NRW)
- Zeitaufwand, individuell für jeden Antrag (27 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde)