Flurkarte mit Maßen
Für bestimmte Nutzungen kann es ausreichen, Grenzlängen aus den Unterlagen des Liegenschaftskatasters zu entnehmen, anstatt eine Vermessung zu beauftragen. Die entnommenen Maße werden mit einer Dezimetergenauigkeit (z.B. 9,6 m) in eine Flurkarte eingetragen und beglaubigt. Der Versand erfolgt auf dem Postweg. Sollte es sich um nicht festgestellte Grenzen handeln, werden keine Maße herausgegeben.
Antragstellung
Der Antrag kann auf folgenden Wegen gestellt werden:
per Antragsformular (Download)
Kosten
Die Kosten werden nach folgenden Kriterien ermittelt: (VermWertKostO NRW)
- Zeitaufwand, individuell für jeden Antrag (27 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde)
plus
- Flurkarte bis DIN A3 30,00 €
oder
- Flurkarte größer DIN A3 60,00 €