Flurstücksverschmelzung
Durch eine Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden. Dabei werden nicht mehr benötigte Flurstücksgrenzen gelöscht und die zusammengefassten Flurstücke unter einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:
- Die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
- Die Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht (Grundbuchgrundstück).
Sollten die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer laufenden Nummer gebucht sein, kann die Verschmelzung der Flurstücke im Liegenschaftskataster gemeinsam mit der entsprechenden Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
- Die Flurstücke sind im Grundbuch nicht belastet oder gleichmäßig belastet.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen oder von Ihnen bevollmächtigte Personen (nachgewiesen mit einer beglaubigten Vollmacht).
Ein Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken kann formlos gestellt werden über das Kontaktformular, eine E-Mail oder per Post (Adresse rechts).
- Der Antrag wird vom Katasteramt geprüft
- Liegen die Voraussetzungen für eine Verschmelzung vor, wird diese durchgeführt.
- Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten über den Vorgang eine Fortführungsmitteilung vom Katasteramt.