Vereinigungsantrag mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung
Vereinigungsantrag mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung
Die grundbuchliche Vereinigung geschieht durch Eintragung von Grundstücken unter einer laufenden Nummer im Grundbuch. Mehrere Grundstücke werden durch die Vereinigung rechtlich zu einem einzigen Grundstück zusammengefasst. Das neue Grundstück besteht danach aus mehreren Flurstücken.
Befinden sich die einzelnen Flurstücke eines Grundstücks bereits unter
einer einer laufenden Nummer, so können die Flurstücke direkt katastertechnisch
verschmolzen werden (siehe Flurstücksverschmelzung)
Voraussetzungen für eine Vereinigung sind:
- Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen oder von Ihnen bevollmächtigte Personen (nachgewiesen mit einer beglaubigten Vollmacht).
- Die rechtlich selbständigen Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
- Die Grundstücke sind auf unterschiedlichen Grundbuchblättern eines/-er Eigentümers/-in gebucht oder auf einem Grundbuchblatt, aber nicht unter einer laufenden Nummer gebucht.
- Die Grundstücke sind im Grundbuch nicht belastet oder gleichmäßig belastet.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen oder von Ihnen bevollmächtigte Personen (nachgewiesen mit einer beglaubigten Vollmacht).
Der Vereinigungsantrag muss beim Grundbuchamt gestellt werden.
Der Antrag kann über das Katasteramt mit dessen Beglaubigung der Unterschrift des/der Antragsberechtigten beim Grundbuchamt eingereicht werden.
Bitte setzen Sie sich formlos z.B. über das Kontaktformular, eine E-Mail oder per Post mit uns ins Verbindung.
- Der Antrag wird vom Katasteramt geprüft.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Vereinigung vor, vereinbart das Katasteramt mit Ihnen einen Termin zur Beglaubigung der Unterschrift auf dem Vereinigungsantrag.
Anmerkung Die abschließende Entscheidung über eine Vereinigung liegt beim Grundbuchamt. Für die Antragstellung ist derzeit noch aus rechtlichen Gründen das persönliche Erscheinen und eine Unterschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren bevollmächtigter Personen erforderlich. Ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild, wie z.B. der Personalausweis, ist mitzubringen. Im Vertretungsfall ist zusätzlich die Vollmacht für solche Rechtsgeschäfte notwendig.).
- Das Katasteramt leitet Ihren Antrag mit beglaubigter Unterschrift an das zuständige Grundbuchamt weiter.
- Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten über den Vorgang der Flurstücksverschmelzung eine Fortführungsmitteilung vom Katasteramt.
- Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten über den Vorgang der Vereinigung eine Mitteilung vom zuständigen Grundbuchamt.
Kosten:
Für den Antrag fallen keine
Kosten an.