Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Das Veterinäramt- und Lebensmittelüberwachungsamt widmet sich im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Tiergesundheit drei großen Aufgabenbereichen:


Veterinärwesen

Im Veterinärbereich kümmern wir uns mit unseren amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, Veterinärassistentinnen und Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen, um die Tiergesundheit, um den Tierschutz und Artenschutz bei Exemplaren in menschlicher Obhut sowie um die Überwachung der Tiertransporte, des Handelsverkehrs mit Tieren, die Überwachung des Einsatzes von Futtermitteln und Tierarzneimitteln sowie die Tierkörperbeseitigung. Dafür sind unsere Tierärztinnen und Tierärzte, Veterinärassistentinnen und Veterinärassistenten ständig zu Kontrollen und Probenahmen vor Ort in den Tierhaltungen unterwegs. Die Proben und die Kontrollintervalle werden nach einer Risikobewertung festgelegt.


Fleischhygiene (Überwachung von Schlachtungen)

Bei der Schlachtung von Tieren nehmen wir mit unseren Tierärztinnen und Tierärzten und amtlichen Fachassistenten die Lebenduntersuchungen von Schlachttieren, die Fleischuntersuchung der geschlachteten Tiere und die verschiedensten Proben in den Schlachtbetrieben vor. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird neben der Sicherstellung von Hygienestandards auch der Tierschutz bei der Anlieferung von Tieren, beim Umgang mit den Tieren sowie während des Schlachtens in den Schlachtbetrieben sichergestellt.


Lebensmittelüberwachung

Unsere Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure und Sachverständige kontrollieren im Rahmen von Betriebskontrollen regelmäßig solche Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Außerdem nehmen wir regelmäßig Proben in diesen Betrieben, die dann von den staatlichen Untersuchungsämtern in NRW untersucht werden. Die Proben und die Kontrollintervalle werden nach einer Risikobewertung festgelegt.


Qualitätsmanagement

Zur Sicherung der Aufgabenerfüllung haben wir im Zusammenschluss mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Warendorf, Recklinghausen, Viersen und Wesel ein Qualitätsmanagementsystem entwickelt, wie es auch in wirtschaftlichen Unternehmen etabliert ist. Unter dem Handlungszyklus "Planen – Handeln – Prüfen – Verbessern" sichert das System die qualitative und quantitative Erfüllung unserer verschiedenen Dienstleistungen insbesonder die amtlichen Kontrollen, die amtlichen Proben und die Beseitigung von Missständen.

Durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Einbindung in das landesweite Qualitätsmanagement- und Auditsystem des Landes NRW ist eine ständige Weiterentwicklung sichergestellt.


Hinweise zum Datenschutz

Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde: siehe allgemeine Datenschutzhinweise

Datenerhebung: Die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Rahmen von Anträgen, Kontrollen, Probenahmen oder angeforderten Zertifikaten erhobenen Daten sind erforderlich, um die rechtlichen Verpflichtungen erfüllen zu können bzw. um die der Behörde übertragenen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO

Datenerhebung bei anderen Stellen: Sofern für die Aufgabenerfüllung weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, behandelnde Tierärzte, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister und ähnliche Stellen).

Datenweitergabe an Dritte: Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.

Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, Recht auf Widerspruch und Beschwerde: siehe allgemeine Datenschutzhinweise


Weitergehende Informationen zu unserem Aufgabenbereich finden Sie unter Aufgaben und Dienstleistungen.

 

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